Ada Health: Gesundheits-App mit Facebook-Tracker

Ich warne nun schon seit geraumer Zeit vor der Integration von Trackern oder anderen Drittquellen in Gesundheits-Apps. Überall wo (hoch-)sensible Daten verarbeitet werden, haben Tracker nach meiner Auffassung nichts zu suchen.

Ein Leser hat mich nun auf den Artikel »Der Arzt kommt aufs Smartphone« (heise.de, Dezember 2018) aufmerksam gemacht:

2019 werden Patienten in Deutschland Sprechstunden bei einer künstlichen Intelligenz haben. Die Techniker Krankenkasse nutzt die App von Ada Health.

Die Techniker Krankenkasse plant also die Integration von Ada Health in die TK-Doc-App. Ein gewagter Schritt, den die TK nochmal genauestens prüfen sollte, denn die Ada-Health-App beinhaltet in seiner aktuellen Form diverse Facebook-Bibliotheken – darunter auch zwei Tracker:

Die Integration von einem Facebook-Tracker in eine Gesundheits-App ist eigentlich ein Skandal. Dieses insbesondere deshalb, wenn man den Beitrag »Facebooks unsichtbare Datensammlung« (mobilsicher.de, Dezember 2018) aufmerksam gelesen und verstanden hat. Jedem sollte klar sein: Die Einbindung von Facebook innerhalb von Apps geht mit einem unkalkulierbaren Risiko für die Privatsphäre der Nutzer einher. Allein im Jahr 2018 war Facebook in diverse Datenskandale verwickelt. Vor diesem Hintergrund ist es höchst bedenklich, wenn Entwickler in ihre Apps weiterhin Facebook-Bibliotheken einbinden, anstatt diese (endlich) zu entfernen.

Vivy hat bereits gezeigt, wie eine Gesundheits-App nicht sein sollte. Offenbar ziehen andere Entwickler / Verantwortliche daraus allerdings nicht die richtigen Schlüsse.

Zusammengefasst: Die Ada-Health-App sollte jeder deinstallieren, dem seine Privatsphäre am Herzen liegt – der Nutzer wird in der Datenschutzerklärung nicht einmal über die Einbindung von Facebook informiert. Und die TK sollte dringend überdenken, ob die Ada Health GmbH tatsächlich ein Partner ist, mit dem man zusammenarbeite möchte. Wer einen Facebook-Tracker in eine Gesundheits-App integriert, der handelt nach meiner Auffassung grob fahrlässig und ist sich offenbar seiner Verantwortung nicht bewusst, die mit der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten einhergeht.

Ich habe die TK in dieser Sache bereits kontaktiert (datenschutz@tk.de) bzw. informiert.

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