Antiviren-Software: Kann eine Bank den Nichteinsatz dem Kunden negativ auslegen?

Zur Artikelserie »Snakeoil« hat ein Leser die folgende Anmerkung:

Es gibt einen weiteren wichtigen Punkt gibt, der für den Einsatz von AV-Software spricht, nämlich einen rechtlichen. Beim Einsatz des PC für z.B. online banking bestimmen die AGB’s der Banken oft, dass der Einsatz von AV-Software zwingend vorgeschrieben ist. Die allgemeine Rechtsprechung ist hier idR. auch nicht auf der Seite der Bankkunden, die wissen, was sie tun – und deshalb zielgerichtet auf AV-Software verzichten. Bei Vorkommnissen wird nach meiner Kenntnis dann oft mangels besserem Wissen auf eine exakte Ursachenforschung verzichtet und als Ursache der Nichteinsatz von AV-Software unterstellt und entsprechend gegen den Bankkunden geurteilt. Banken haben ja auch häufig die besseren RA’e.

Es stellt sich also die Frage, ob eine Bank ihrem Kunden den Nichteinsatz von Antiviren-Software im Schadenfalls negativ auslegen kann. Was meint ihr?

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