Apple: Datenschutzrichtlinie teilweise rechtswidrig

Tim Cook ist ja nach außen hin immer wieder bemüht, Apple einen datenschutzfreundlichen Anstrich zu verleihen. Meldungen wie diese, führen uns dann wieder die Realität vor Augen:

In der Datenschutzrichtlinie von 2011 hatte sich Apple weitgehende Rechte zur Nutzung der Kundendaten eingeräumt. Danach sollten personenbezogene Daten auch zur Werbung, zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen und für „interne Zwecke“ verwendet werden. Das Unternehmen nahm sich unter anderem das Recht heraus, persönliche Daten an „strategische Partner“ weiterzugeben und sogar präzise Standortdaten der Kunden für Werbezwecke auszuwerten und anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ob sie damit einverstanden sind, wurden die Verbraucher nicht gefragt.

Damit hat das Gericht klargestellt, dass auch ältere Klauseln (hier aus dem Jahr 2011) zur Nutzung personenbezogener Daten die Anforderungen der seit Mai 2018 geltenden DSGVO erfüllen müssen.

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