BARMER Ausschreibung: Open-Source-Software für ePA nicht erlaubt

Die BARMER Krankenkasse schießt in ihrer Ausschreibung zur Erst-Entwicklung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für ihre Versicherten den Vogel ab. Auf Seite 39 von 53 steht:

§ 28 Verwendung von Open Source Software

1. Die Verwendung von Open Source Software ist grundsätzlich nicht erlaubt. Sollte im Laufe der Entwicklung die Verwendung von Open Source Software zwingend geboten erscheinen, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber in Textform anzuzeigen, unter Angabe der relevanten Lizenzbestimmungen, unter welche die Open Source Software fällt. Der Auftraggeber wird sodann über die Verwendung der Open Source Software innerhalb angemessener Frist nach freiem Ermessen entscheiden und dem Auftragnehmer seine Entscheidung in Textform mitteilen. […]

Die Verwendung von Open-Source-Software ist also grundsätzlich nicht erlaubt. Ja wo sind wir denn? Da sollten die Verantwortlichen von der BARMER nochmal dringend drüber nachdenken – erst schließt man Open-Source aus und dann rudert man im weiteren Text dann nochmal etwas zurück. Insgesamt allerdings mehr als fraglich und wirkt auf mich wenig kompetent.

Als Versicherter wäre das für mich ein klarer Kündigungsgrund.

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