BAVC-Versicherung: Prinzip Friss oder Stirb

Gestern erhielt ich von der BAVC nachfolgende E-Mail:

Sehr geehrter Herr Kuketz,

ab dem 1.1.2020 hat der BAVC mit der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG einen zusätzlichen Partner für die erweiterten Leistungen Ihrer Mitgliedschaft im Mobilschutz EURO.

Alle Leistungen gelten unverändert weiter, neu hinzugekommen und für Sie ohne Aufpreis ist die organisierte Pannenhilfe für Fahrräder und Pedelecs: Organisation und volle Kostenübernahme für mobile Pannenhilfe oder das Abschleppen in die nächstgelegene Fahrradwerkstatt, bei Eigenorganisation bis zu 75 € Kostenübernahme.

Für die Leistungserbringung im Mobilschutz EURO ist eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten (Name, Adresse und Kontaktdaten) an den neuen Partner notwendig. Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Anlage zu dieser Mail.

Sie können der Weitergabe widersprechen, allerdings ist dann eine Mitgliedschaft nur noch im BAVC Mobilschutz BASIS möglich.

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir gern für eine Beratung zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 05 61 / 7 09 94-12.

Mit freundlichen Grüßen
XY

Den ehemals abgeschlossenen Versicherungsvertrag (Mobilschutz EURO) kann ich demnach nur behalten, wenn ich der Übertragung meiner personenbezogenen Daten an die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG nicht widerspreche. Finde ich nicht in Ordnung, da ich die zusätzliche Leistung auch überhaupt nicht interessant finde bzw. in Anspruch nehmen würde. Ich empfinde solch eine Praxis als unverschämt, da sie dem Versicherten praktisch keine Wahl lässt – außer er möchte in den Mobilschutz BASIS wechseln.

Ich werde dagegen Beschwerde einlegen und möchte weitere BAVC-Versicherte dazu ermutigen.

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