Betriebliche Kommunikation: WhatsApp verstößt gegen DSGVO

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen betont in einem Merkblatt zur WhatsApp-Nutzung in Unternehmen:

Die LfD Niedersachsen hat bereits mehrfach öffentlich betont, dass der Einsatz von WhatsApp durch Unternehmen zur betrieblichen Kommunikation gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verstößt.

Interessant ist auch folgender Abschnitt:

Vermehrt bieten zum Beispiel niedersächsische Apotheken einen Service an, bei dem Kunden rezeptpflichtige Arzneimittel über WhatsApp bestellen können. Die Apotheken bieten ihren Kunden die Möglichkeit, eine Fotografie eines Rezeptes über WhatsApp an eine Mobilfunknummer der Apotheke zu versenden.

[…]

Im oben beschriebenen Beispiel des Einsatzes von WhatsApp durch Apotheken ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass bei der Übersendung der Fotografie des Rezepts Gesundheitsdaten und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DS-GVO übermittelt werden. Zwar erfolgt die Übermittlung dieser Daten durch den Betroffenen selbst, so dass insofern keine Rechtsgrundlage gemäß Art. 9 Abs. 2 DS-GVO erforderlich ist. Allerdings ist die besondere Schutzbedürftigkeit der Gesundheitsdaten Art. 25 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen. An die technischen und organisatorischen Maßnahmen des in dieses Verfahren eingebundenen Instant-Messenger-Services sind entsprechend höhere Anforderungen zu stellen.

Zusammengefasst: Apotheken, die einen WhatsApp-Service anbieten, verstoßen im Grunde genommen gegen die DSGVO.

Das werde ich gleich mal zum Anlass nehmen, um Karlsruher Apotheken anzuschreiben, die WhatsApp verwenden. Eine habe ich bereits gefunden: Löwen-Apotheke, in der Karlstr. 18.

Für die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, die über aktuelle Fortbildungsveranstaltungen per WhatsApp informiert, könnte dies auch interessant sein.

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