BKA: Verarbeitung von Fluggastdaten

Gemeinsam mit der DSGVO ist am 25. Mai 2018 die Neufassung des Fluggastdatengesetzes in Kraft getreten, das Behörden jetzt auch zum internationalen Datenaustausch von Fluggastdaten (Pas­sen­ger Na­me Re­cord) bemächtigt. In Deutschland ist für die Sammlung und Auswertung von Fluggastdaten, wie E-Mail-Adresse, Reiseverlauf und mit welcher Kreditkarte das Ticket bezahlt wurde, das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig.

Die Speicherung ist wie folgt geregelt:

Fluggastdaten werden für fünf Jahre in einem Fluggastdaten-Informationssystem gespeichert und sechs Monate nach ihrer Übermittlung an die Fluggastdaten­zentrastelle zum Schutz personen­bezogener Daten durch Unkenntlich­machung bestimmter Datenelemente depersonalisiert.

Die Daten werden also »depersonalisiert«. Wikipedia sagt dazu:

Allgemein bezeichnet Depersonalisation oder Depersonalisierung einen Zustand der Selbstentfremdung, den Verlust oder die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsbewusstseins.

Weitere Ergebnisse:

Eine Depersonalisation ist ein psychischer Ausnahmezustand. Menschen, die darunter leiden, betrachten ihr Leben von außen, wie einen Film. Der eigene Körper, ihre Gefühle aber auch andere Menschen und Objekte wirken auf sie fremd. Der Ursprung der Abspaltungen von sich und der Umwelt liegt oftmals in vorangegangenen traumatischen Erlebnissen. Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen zum Thema Depersonalisation und Derealisation.

Dass so viele Fluggastdaten überhaupt erhoben werden und damit grundsätzlich erstmal jeder unter Generalverdacht gestellt wird, zeigt erneut, wie schwer sich der Staat dabei tut, die Interessen von Sicherheit und Freiheit zu harmonisieren. Neu ist: Daten können nun »depersonalisiert« werden – dazu werden sie einfach in einen psychischen Ausnahmezustand versetzt. ;-)

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