Die deutsche Datenpolitik der CDU / CSU Teil 3 »Strukturelle Nicht-Veränderung«

1. EinleitungDatenpolitik CDU/CSU

Teil 1 über die Datenpolitik der CDU/CSU konzentrierte sich auf den wirtschaftlichen Kontext und die Frage, warum eine selbstregulierende, unsichtbare Hand des Marktes, angesichts digitaler Informationsmonopole, eine Nicht-Lösung darstellt.

In Teil 2 hatten wir den aktuellen Stand der deutschen Wissensgesellschaft bereist sowie die Auswirkungen beleuchtet, die die Position der CDU/CSU auf Bürger*innen hätte. Auch das unsachliche Rhetorikgepolter hatte in Teil 2 seinen Platz.

Die CDU/CSU-Fraktion hat ihre Datenpolitik in einem Positionspapier mit dem Titel »Datenstrategie der Bundesregierung« 2020 veröffentlicht. Trotz des etwas irreführenden Titels handelt es sich um ein Papier der CDU/CSU-Fraktion des Bundestages. Weitere Standpunkte der CDU finden sich in der Digitalcharta Innovationsplattform: D (Parteitag 22./23. November 2019). Ebenso wurde das CDU/CSU Wahlprogramm 2021 »Das Programm für Stabilität und Erneuerung« einbezogen.

Teil 3 schließt diese Serie, mit dem Schwerpunkt Kinder und Digitales, ab.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Beitrag nicht frei von der Meinung des Autors ist.

Gastbeitrag von lacrosse

Lacrosse ist betrieblicher Datenschutzbeauftragter in der Konzerndatenschutzorganisation einer deutschen Unternehmensgruppe. In seiner Freizeit engagiert er sich ehrenamtlich, um gemeinnützigen Vereinen bei der Umsetzung der DSGVO zu helfen.

Feedback und Fragen können direkt an ihn gerichtet werden. Spenden für seine Arbeit möchte er direkt dem Kuketz-Blog zukommen lassen. Ihr könnt also direkt an den Kuketz-Blog spenden.


Dieser Beitrag ist Teil einer Artikelserie:

2. Verschobene Wahrnehmung

Teil 2 hatte bereits das fehlende digitale Kontextwissen (siehe Punkt 3) der CDU/CSU zum Thema. Nichtwissen ist dabei das eine, offenkundige Fakten zu ignorieren oder fahrlässig zu simplifizieren ist etwas völlig anderes.

Dabei sind Datensicherheit und Datenschutz Grundpfeiler zur Sicherung von Vertrauen in digitale Lösungen. Datenschutz ist allerdings kein „Super-Grundrecht“. Eine übertriebene Auslegung von Datenschutzanforderungen darf nicht dazu führen, Innovationen zu hemmen und Verfahren bürokratisch zu verlangsamen.

Quelle: Wahlprogramm der CDU/CSU 2021 »Das Programm für Stabilität und Erneuerung« Seite 94 RN 3328 (Hervorhebung durch den Autor)

Gerade während der Corona-Pandemie wurde fortwährend suggeriert, dass der Datenschutz als Super-Grundrecht unangetastet geblieben ist – und wurde in der Argumentationskette als vermeintlicher Hemmschuh präsentiert. Um es klar zu schreiben, Datenschutz ist kein »Super-Grundrecht«. Es ist und bleibt aber ein Grundrecht. Bei gefühlten Rechtskollisionen gilt es allerdings klar zwischen Ursache und Wirkung zu unterscheiden und Fakten nicht durch Oberflächlichkeiten zu ersetzen.

In der öffentlichen Diskussion wird der Datenschutz mitunter als absoluter Wert wahrgenommen, der unter keinen Umständen aufgeweicht werden dürfe. […] Zu Beginn der Covid-19-Impfkampagne konnten mehrere Bundesländer nicht alle impfberechtigten Risikopatientinnen und Patienten [sic] bezüglich eines Impftermins kontaktieren, weil sie deren Adressen aus den amtlichen Melderegistern nicht verwendeten. Einem absolut verstandenen Recht an den eigenen Daten ist damit Genüge getan.

Quelle: Digitalisierung in Deutschland – Lehren aus der Corona-Krise Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Seite 16 (Hervorhebung durch den Autor)

Ein gutes Beispiel für dererlei Oberflächlichkeiten, ist die zunächst (medial als Datenschutz-Wahnsinn oder Daten-Irrsinn kolportierte) wahrgenomme Wirkung, dass bestimmte Bundesländer keine Melderegisterauskunft für eine Impfkampagne (Winter 2021) durchführen konnten. Der Schuldige ist schnell gefunden: der Datenschutz.

Dies liegt an einem Versäumnis des Bundesgesundheitsministers: Er hat es versäumt, eine Abfragebefugnis in die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) einzufügen.

Quelle: CR Online vom 14.01.2021 / Niko Härting / CR online Blog

Bei sachlicher und fachlicher Betrachtung der Ursache (siehe Niko Härting) muss man die Frage stellen, warum der Bundesgesundheitsminister (Spahn / CDU) diese Registerauskunft in der Corona-Impfverordnung nicht berücksichtigt hatte? Diese Regelung wäre wichtig gewesen, denn das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass Abruf und Übermittlung bei Auskunftsverfahren jeweils einer eigenen rechtlichen Grundlage bedürfen.

Der Gesetzgeber muss bei der Einrichtung eines Auskunftsverfahrens auf Grundlage jeweils eigener Kompetenzen für sich genommen verhältnismäßige Rechtsgrundlagen sowohl für die Übermittlung als auch für den Abruf der Daten schaffen.

Quelle: Beschluss des Ersten Senats vom 27. Mai 2020 1 BvR 1873/13 / 1 BvR 2618/13 – (Bestandsdatenauskunft II) Bundesverfassungsgericht

Zugegeben Rechtsthemen – auch das Datenschutzrecht – können sperrig sein. Allerdings gehört es zum Handwerkszeug eines Bundesministeriums (Gesundheit), die Rechtslage und Rechtsprechung zu kennen – im Kontrast dazu mag man sich wundern, warum das BMG bei der Rechtfertigung der Datenerhebung zum Implantateregister sehr wohl zu komplexen Erwägungen / Überlegungen fähig war. Das Implantateregister war 2019 Thema im Blog. Im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz / der Corona-Impfverordnung sei auf die Beiträge von Andreas Kießling z. B. im Verfassungsblog.de hingewiesen.

Doppelt falsch muss es zudem anmuten, dass sich ebenjenes (im Kontext merkwürdige) Fingerpointing in einer Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Beirates des Bundeswirtschaftsministeriums (Altmaier / CDU) findet. Denn dieses Ministerium hat wiederum die Ressortverantwortung für das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Gleichzeitig passt es in den Gesamteindruck der CDU/CSU, an falschen Erkenntnissen festzuhalten. Denn es ist auch falsch, dass keine Grundrechtseingriffe beim Datenschutz während der Pandemie stattgefunden hätten. Diese reichen von der Kontaktdatenerfassung in der Gastronomie bis hin zur Überwachung von Studierenden (Online-Proctoring) mittels Spähsoftware während einer Online-Prüfung.

3. »There is no glory in prevention«?

Beim nächsten Thema ist Zurückhaltung geboten, denn es ist ein ernstes. Es geht um den Kinderschutz im digitalen Raum. Genauer gesagt, um das Defizit der entschlossenen Prävention (ein Schadensereignis wird abgewendet / kann nicht eintreten) der CDU/CSU in diesem Zusammenhang.

Die Risiken, denen Kindern im digitalen Raum ausgesetzt sind, finden im CDU/CSU-Positionspapier »Datenstrategie der Bundesregierung« 2020 sowie in der Digitalcharta Innovationsplattform: D (Parteitag 22./23. November 2019) keinen Platz. Dort konzentriert man sich auf die Chancen der Digitalisierung und hier gilt es vor allem Programmierkenntnisse in der Schulbildung vorzusehen.

Es ist allerdings kaum eine Überraschung, dass auch digitale Unternehmen Kinder als »Kunden von morgen« erkannt haben. Das Phänomen der »Kunden von morgen« ist weder neu – als Beispiel sei hier die gezielte werbliche Ansprache Minderjähriger (siehe auch Zitat) durch Tabakkonzerne genannt.

Realistisch betrachtet, wenn unser Unternehmen überleben und florieren soll, müssen wir langfristig unseren Anteil am Jugendmarkt bekommen. Meiner Meinung nach erfordert dies neue Marken, die auf den Jugendmarkt zugeschnitten sind. […] Es sollte möglich sein, Zigarettenwerbung auf Neueinsteiger auszurichten und sie gleichzeitig für eingefleischte Raucher attraktiv zu machen.

Quelle: Zigarettenwerbung in Deutschland – Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt / Band 18 / Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg / Zitat 9 / Seite 47

Obige Aussage ist so zu deuten, dass das Verhalten einer schützenswerten Altersgruppe durch Unternehmen mittels Werbung beeinflusst wurde – mit dem Ziel das eigene Geschäftsmodell zu fördern. Und dies trotz der Risiken für die körperliche Gesundheit (z. B. Lungenkrebs). Ein verhältnismäßiges präventives Vorgehen wäre nun, den Unternehmen eben jenes Mittel zu entziehen (Werbeverbot z.B. in der Außenwerbung). Das zögerliche Vorgehen mancher Christsozialer wie Volker Kauder beim Verbot von Tabakwerbung, offenbart dabei einen strukturellen Mangel an präventiver Entschlossenheit der CDU/CSU. Die Unionsfraktion hatte 2016 einen Gesetzentwurf (ironischerweise eines CDU-Ministers) ausgebremst, obwohl bereits seit 2003 eine Rahmenvereinbarung mit der Weltgesundheitsorganisation bestand, die ein Verbot vorsah.

CDU und CSU stehen […] für eine ordnungspolitische Grundsatzentscheidung, wonach in einem freien Land auch ein freier Wettbewerb und über legale Produkte eine Kommunikation zwischen Produzenten und Konsumenten stattfinden soll.

Quelle: Schöner qualmen auf deutschen Litfaßsäulen / Spiegel.de / 07.03.2017 / Claus Hecking / Spiegel zitiert aus der Antwort von Kauders Büro auf eine Bürgeranfrage

Erkennen sie das Denkmuster, die Diskrepanz zwischen Absicht und Handeln? Man begnügt sich mit jahrzehntelangen (isoliert wirkenden) Aufklärungskampagnen (diese sind auch wichtig, keine Frage), scheut aber vor entscheidenden Veränderungen zurück, die im Allgemeininteresse wären. Der Minimalkonsens ist scheinbar, die Verantwortung auf die (nun aufgeklärten) Kinder, Jugendlichen und Eltern auszulagern. Dieses strukturelle Zurückscheuen (Verbote dort, wo es erforderlich ist) zeigt sich immer wieder im Wahprogramm der Unionsfraktion. Das zugrunde liegende Einbahnstraßen-Leitmotiv der Christsozialen, dass der Staat nicht der bessere Unternehmer sei, ist dabei zwar kaum falsch. Allerdings ist es auch nur halb richtig, denn der Umkehrschluss muss genauso zutreffen: Das Unternehmer eben auch nicht der bessere Staat sind.

Nebenbei bemerkt, sind Unternehmer nicht unbedingt immer die besten Ratgeber. Vor allem wenn sie demokratische Grundprinzipien, wie die Pressefreiheit, nicht zu verstehen scheinen – siehe hierzu das Positionspapier des Beirates Junge Digitale Wirtschaft  beim BWMI. Darin fand sich die Forderung, bei Börsengängen von deutschen Start-ups, die Presse zu einer »ausgewogenen Berichterstattung« zu disziplinieren.

Dazu setzen wir auf marktwirtschaftliche Instrumente, auf Anreize statt auf Verbote, […]

Quelle: Wahlprogramm der CDU/CSU 2021 »Das Programm für Stabilität und Erneuerung« Seite 21 RN 611-612

Vergessen wir nicht, auf die gleichen »Anreize« in Form von Selbstregulierung wurde bei der (analogen) Tabakindustrie gesetzt. Weiterführende Informationen in Bezug auf die CDU/CSU und Zigarettenwerbung finden sich hier sowie hier und hier.

Das Muster der Nicht-Veränderung, wie schon bei den Tabakunternehmen, finden wir in puncto Prävention & Kinderschutz im digitalen Raum genauso im Wahlprogramm der CDU/CSU.

Wir müssen auch in der digitalen Welt unsere Kinder besser schützen. Wir werden ihre Medienkompetenz fördern und Telemedienanbieter zu besseren Kindesschutzkonzepten verpflichten.

Quelle: Wahlprogramm der CDU/CSU 2021 »Das Programm für Stabilität und Erneuerung« Seite 109 RN 3877-3879

Präventive gesetzliche Regelungen (mit Verboten) sind aber in Deutschland beileibe nicht unbekannt oder unerprobt. Als Beispiel sei das Jugendschutzgesetz (JuSchG) genannt, dass im Kern einen Konfrontationsschutz für Kinder und Jugendliche vorsieht.

3.1. Die Noch-Nicht-Nutzer

Was für die Zigarettenindustrie die »Kunden von morgen« waren, sind im Digitalen die Nutzer von demnächst. Facebook hat das erkannt und plant daher ein Instagram für Kinder. Dies stößt auf Widerstand von Justizminister*innen in den USA, sogar über die Parteigrenzen hinweg.

Die Federal Trade Commission (FTC) hat 2019 festgestellt, dass TikTok (damals noch Musical.ly) gegen den Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) verstoßen hat und illegal die Daten von Kindern erfasst hatte – ohne das erforderliche elterliche Einverständnis. Im September 2021 gab die irische Data Protection Commission (DPC) bekannt, ein Ermittlungsverfahren gegen TikTok einzuleiten. Auch hier geht es um Verstöße bei der Datenerfassung von Minderjährigen. Nach Presseberichten ist ein Drittel der TikTok-Nutzer 14 Jahre oder jünger. Diese Erkenntnisse deuten wiederum auf eine gezielte Wachstumsstrategie bei Minderjährigen hin.

Es war 2019 ebenso wenig eine Überraschung, dass die Datenethikkommission (DEK) ein Vollzugsdefizit beim Kinderschutz festgestellte – es mangelt aber keineswegs an Regelungen oder Konzepten, sondern der Entschlossenheit, bestehende Gesetze durchzusetzen.

Die DEK fordert, dem erheblichen Vollzugsdefizit des geltenden Rechts betreffend den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum abzuhelfen. Insbesondere sollten Technologien – einschließlich eines effektiven Identitätenmanagements – sowie Standardoptionen entwickelt und verpflichtend vorgesehen werden, welche einen zuverlässigen Schutz der Kinder und Jugendlichen gewährleisten und zugleich familienadäquat sind, indem sie Erziehungsberechtigte weder überfordern noch eine übermäßige Überwachung im privaten Bereich ermöglichen oder gar hierzu animieren.

Quelle: Gutachten der Datenethikkommission / Seite 123

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3.2 Risiken für Kinder im digitalen Raum

Der Tod einer Zehnjährigen bei einer Mutprobe (Hanging Challenge) auf TikTok gehört zu den erschreckendsten Beispielen für die Gefahren, die im digitalen Raum lauern können – auch wenn es bisher ein Einzelfall blieb und vermutlich eine Kette von Ereignissen ursächlich waren.

Keineswegs Einzelfälle sind die psychologischen, emotionalen, gesundheitlichen Schäden für Kinder & Jugendliche, die in dem Offenen Brief an Mark Zuckerberg (Instagram Kids) genannt werden (Beispiele):

  • Cyber-Mobbing / Cyber-Bullying
  • Cyber-Grooming
  • Angstzustände / Depressionen
  • selbstverletzendes Verhalten
  • negatives Körperbild

Ein Mobbing-Beispiel aus Frankreich, sind die Drohungen gegen den Jahrgang 2010 auf TikTok. Die Frage nach dem Warum ist allerdings nebensächlich. Die eigentliche Frage ist, warum Zehn- und Elfjährige über diesen Kanal zu erreichen sind.

Diese Risiken sind auch eine mittelbare Konsequenz, die sich aus dem Umstand ergibt, dass Geräte, Anwendungen, Nutzungsvereinbarungen, Einwilligungen usw. im Grunde von Erwachsenen für Erwachsene gemacht und erdacht wurden. Als Beispiel sei genannt, dass TikTok in den Niederlanden die Nutzungsbedingungen lange Zeit nur auf Englisch zur Verfügung gestellt hatte – sowohl Sprache, Formulierung als auch der Kontext vieler Nutzungsbedingungen stellen dabei schon Erwachsene vor eine Herausforderung.

Der Vorschlag der Datenethikkommissionen, eine Art digitalen Konfrontationsschutz für Kinder in jedes Endgerät zu integrieren, zeigt anschaulich, wie Prävention gedacht werden muss. Nicht das Kind muss sich auf das Gerät und die Inhalte einstellen (und die Eltern jeden Klick kontrollieren), sondern das Gerät stellt sich auf das Kind ein.

[…] ist in diesem Zusammenhang darüber hinaus insbesondere die Einführung einer EU-weiten Verpflichtung für die Hersteller mobiler Endgeräte, ein Endgerät bereits beim Kauf irreversibel (oder nur mithilfe eines Schlüssels reversibel) und erkennbar als „Kinder-Endgerät“ zu programmieren. Diese Programmierung hätte automatisch die Einhaltung aller für Kinder geltenden rechtlichen Vorschriften sicherzustellen und nicht altersgerechte Dienste zu blocken. Die Minderjährigen können den bei Aktivierung eingestellten entsprechenden Status ihres Geräts/Betriebssystems dabei nicht ohne Einverständnis der Eltern ändern. […]

Quelle: Gutachten der Datenethikkommission / Seite 115

Die Lernfähigkeit von Kindern bei der Bedienung digitaler Endgeräte ist beeindruckend. Kinder sind aber keine kleinen Erwachsenen, auch nicht in der digitalen Welt.

4. Fazit

Man sagt, in jedem alten Menschen steckt ein Junger, der sich wundert, was mit ihm passiert ist. Wenn dem so ist, steckt auch in jedem von uns ein Kind. Fragen Sie doch einmal das Kind in Ihnen, wie es mit seinem Recht auf Futur – das Recht auf eine Zukunft – in den kommenden Jahrzehnten steht? Denn die CDU/CSU hat das gewiss nicht im Blick. Im Gegensatz zu Kindern haben Sie aber einen entscheidenden Vorteil. Sie können wählen gehen. Unsere Kinder haben diese Wahl nicht.

P.S. An dieser Stelle eine Danksagung an Tschaeggaer für das unermüdliche Korrekturlesen.

Bildquellen:

Afraid Boy: Freepik from www.flaticon.com is licensed by CC 3.0 BY

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