einmalzahlung200.de: Widersprüchliche Angaben zu Cloudflare in der Datenschutzerklärung?

Ein Leser hat die Energiepreispauschale beantragt und dabei Folgendes beobachtet:

Hallo Mike,

vielen Dank für deinen Beitrag »Energiepreispauschale: Antragsseite »einmalzahlung200.de« mit Cloudflare«.

Ich habe heute die Energiepreispauschale beantragt und die verschiedenen Domains, auf die ich weitergeleitet wurde, mal mit Who Hosts This geprüft, wer die jeweilige Domain hostet.

Falls es für den Blog interessant ist, habe ich die Domains unten mal aufgelistet.

  • einmalzahlung200.de: wie im Beitrag erwähnt Cloudflare
  • login.einmalzahlung200.de: d-hosting
  • Nach dem Login mit der BundID: antrag.einmalzahlung200.de: Cloudflare

In der Datenschutzerklärung heißt es:

»Die Daten, die nach Registrierung und Anmeldung im Zusammenhang mit dem „Online-Antrag EPPSG-Einmalzahlung“ übermittelt werden (vgl. hierzu ausführlich nachstehend Abschnitt 2), sind mit einem Sicherheitszertifikat Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Die Weiterleitung erfolgt also ohne Nutzung des CDN Cloudflare.«

Auf antrag.einmalzahlung200.de komme ich erst nach dem Login und die Website zeigt meinen Antrag mit meinen angegebenen Daten an. Spannend wäre hier die Frage, ob das so zur Datenschutzerklärung passt, wenn die Daten von antrag.einmalzahlung200.de, was über Cloudflare läuft, ausgegeben werden.

Viele Grüße
XY

Obwohl versichert wird, dass die Datenübertragung ohne Nutzung von Cloudflare erfolgt, wird die Subdomain »antrag.einmalzahlung200.de« über Cloudflare bereitgestellt. In diesem Fall wirkt die Datenschutzerklärung auf mich widersprüchlich.

Aufgrund fehlender Zugangsdaten kann ich das nicht genauer verifizieren bzw. prüfen. Es ist aber für jeden feststellbar, dass bei der Domain antrag.einmalzahlung200.de Cloudflare vorgeschaltet ist. Vielleicht kann der BfDI sich der Sache annehmen.

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