Einsatz von WhatsApp und Facebook an Berliner Schulen ist rechtswidrig

Auszug aus dem »Leitfaden zum Umsetzen der Datenschutzgrundverordnung an Berliner Schulen«:

So gilt beispielsweise für die Nutzung von Facebook und WhatsApp: Hier werden Daten an Anbieter in einem Drittland übertragen, eine Überprüfung oder Bewertung der dortigen Bestimmungen ist der Schule nicht möglich. Auch werden durch die Nutzung von WhatsApp fortlaufend Klardaten von allen im eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das Unternehmen übertragen. Die Berliner Beauftragte bewertet den Einsatz von Social Media wie WhatsApp zur dienstlichen Kommunikation von Lehrkräften mit Schülerinnen und Schülern und Eltern als rechtswidrig (Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus dem Jahr 2016).

In anderen Bundesländern sieht es übrigens ähnlich aus.

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