Elektronische Patientenakte: Datenschutzverstöße wir kommen!

Alle gesetzlich Krankenversicherten sollten den Beitrag »Elektronische Patientenakte – Datenschutzverstöße sind vorprogrammiert« aufmerksam lesen. Es ist wirklich unfassbar, in welchem Tempo der Gesetzgeber die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreibt, ohne dabei den Datenschutz bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (ausreichend) zu würdigen. Man könnte gar den Eindruck gewinnen, dass Datenschutz eher als Hindernis wahrgenommen wird – gerade im Umgang mit sensiblen Patientendaten ist das allerdings die absolut falsche Herangehensweise.

Insbesondere die Ausrichtung bzw. der Fokus auf die Verwaltung der elektronischen Patientenakte über das Smartphone sehe ich als besonders kritisch:

In der Kritik steht vor allem die Regelung zum Zugriff auf die Inhalte der (freiwilligen) elektronischen Patientenakte. Ein Ziel des Vorhabens ist es, dass die Versicherten dokumentenscharf festlegen können, welche Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Apotheken welche Daten sehen können. Wer beispielsweise nicht möchte, dass der Zahnärztin die Diagnosen des Hautarztes bekannt werden, gibt die Daten hierfür einfach nicht frei. Allerdings wird es in der ersten Ausbaustufe vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht möglich sein, die Zugriffsrechte nach Dokumenten differenziert zu vergeben. Erst nach dem 1. Januar 2022 können Versicherte, die bereit sind, hierfür ein Smartphone zu nutzen, so verfahren. Patientinnen und Patienten, die nicht bereit oder in der Lage sind, ein Smartphone zu verwenden, wird diese Möglichkeit auch nach dem 1. Januar 2022 weitgehend verwehrt bleiben. Hinzu kommt, dass die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung der Krankenkassen, Patiententerminals zur Verwaltung der elektronischen Patientenakte anzubieten, aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde.

Wenn ich das richtig interpretiere, sollen Versicherte, die (aus welchen Gründen auch immer) kein Smartphone zur Verwaltung der elektronischen Patientenakte benutzen möchten, keine bzw. nur eingeschränkte Möglichkeit haben die Zugriffsrechte auf Dokumente zu verwalten.

Dieser unsägliche Smartphone-Zwang ist an dieser Stelle nicht nur ein unnötiges Sicherheitsrisiko, sondern zugleich eine Beschränkung der informationellen Selbstbestimmung. Aus welchem Grund wird der Datenschutz eigentlich geopfert bzw. muss hinten anstehen? Diese überstürzte Einführung einer Technik kann letztendlich nur in die Hose gehen. Leittragende sind dann die Versicherten.

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