Empfehlungsecke: Übermittlungssperre beim Melderegister einrichten

In der Empfehlungsecke habe ich das Thema »Übermittlungssperre beim Melderegister« ergänzt. Auszug:

Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige bzw. vorübergehende Aufenthalt einer Person erfasst ist. Unter anderem sind in diesem Register folgende Daten von euch gespeichert:

  • Name und Vorname
  • Geburtstag und Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
  • aktuelle Anschrift
  • Familienstand
  • Eltern von minderjährigen Kindern
  • […]

Was viele nicht wissen: Gewisse Zielgruppen wie Parteien, Religionsgesellschaften, Bundeswehr aber auch Adressbuchverlage haben das Recht diese Daten beim Melderegister anzufragen. Gegen diese Anfragen könnt ihr gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Bundesmeldegesetz eine Übermittlungssperre beim zuständigen Melderegister beantragen. Ist diese Übermittlungssperre einmal eingerichtet, gilt diese in der Regel unbefristet.

Am besten direkt einrichten, oder einen Reminder setzen, um das am Wochenende zu erledigen.

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