EuGH: Harte Zeiten für Facebook-Fanpagebetreiber?

Von Gerald Spyra erhielt ich gerade eine E-Mail. Darin kommentiert er das gestrige Schlussplädoyer des Generalanwalt des EUGHs, in dem datenschutzrechtlich grundsätzlich geklärt werden soll, inwieweit deutsche Betreiber von Fanpages für die datenschutzwidrige Datenverarbeitung durch den Portalanbieter Facebook mit verantwortlich sind.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) hat sich nun endlich zu u.a. vom deutschen Bundesverwaltungsgericht vorgelegten Rechtsfragen auseinandergesetzt. Diese Rechtsfragen sind Teil des damals von Dr. Thilo Weichert betriebenen Verfahrens im Zusammenhang mit Facebook Fanpagebetreibern.

Der Generalanwalt ist der (meiner Ansicht nach wohlbegründeten) Meinung, dass ein Facebook-Fanpagebetreiber (Mit-) Verantwortlicher ist. Somit ist er für die „Verarbeitungspraktiken“ von Facebook und Co. zumindest mitverantwortlich und muss daher entsprechende Sorge dafür tragen, dass die Datenverarbeitung von Facebook „datenschutzkonform“ erfolgt. Das Plädoyer bezieht sich auch auf das Einbinden von „SM-Plugins“ also „Social-Media-Plugins“. Auch hierbei muss ein Webseitenbetreiber etc. stets sicherstellen, dass die Verarbeitung der „Third-Parties“ datenschutzkonform abläuft.

Die Ausführungen des Generalanwalts sind insofern „richtungsweisend“, als dass sich zumeist der EUGH der Meinung des Generalanwalts anschließt. Wenn das Urteil des EUGH genauso ausfällt, werden einige kommerzielle Fanpagebetreiber nicht unerhebliche Probleme bekommen. Ich persönlich finde die Entscheidung genau richtig und habe sie auch schon lange in Vorträgen usw. vertreten, was beim Publikum nicht immer auf viel Gegenliebe stieß. Wenn das Urteil des EUGH positiv ausfällt, werde ich gerne einen ausführlichen Artikel diesbezüglich verfassen.

Andere Rechtsanwälte bezeichnen die Ausführungen des Generalanwalts als „bad news“. Die „Social Media-affinen Experten“ fürchten nämlich, dass man sich zukünftig als Fanpagebetreiber, weil man ja (Mit-) Verantwortlicher wird, mit den „Geschäftspraktiken“ von Facebook und Co. intensiv auseinandersetzen muss und auch dafür haftet.

Ferner dürfte daraus folgen, dass man sich als Webseitenbetreiber seine Webseite usw. genau anschauen und bildlich gesprochen, die „Hosen vor den Besuchern runterlassen“ muss. Dann zeigt sich nämlich, wer nicht nur in der Datenschutzerklärung, den Schutz der personenbezogenen Daten wirklich ernst nimmt. ;-)

Ich schließe mich Gerald an und möchte ergänzen: Es ist höchste Zeit, dass dies nun endlich mal geklärt wird, denn nach meiner Auffassung verstößt der Betrieb einer Facebook-Fanpage gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht. Es kann nicht sein, dass sich Facebook-Fanpages einfach aus der Verantwortung stehlen und bei der datenverarbeitenden Stelle auf Facebook verweisen – wer betreibt denn die Facebook-Fanpage?

Deutsche Stellen und Seitenbetreiber dürfen die Datenschutzverstöße von Facebook nicht dadurch fördern, dass sie Menschen dazu anmieren, dieses Internetportal zu nutzen. Punkt – Ende – Aus und keine Ausreden mehr.

Du kannst den Blog aktiv unterstützen! Mitmachen ➡