fragFINN.de: Tracking via Google Analytics auf Suchmaschine für Kinder

fragFINN.de will eine Suchmaschine für Kinder sein – so steht es zumindest auf der Über-Seite:

fragFINN bietet einen geschützten Surfraum, der speziell für Kinder von 6 bis 12 Jahren geschaffen wurde. Mit der Suchmaschine für Kinder auf fragFINN.de und der zugehörigen Browser-App werden nur kindgeeignete, von Medienpädagogen redaktionell geprüfte Internetseiten gefunden, Kinderinternetseiten werden dabei in den Suchergebnissen ganz oben platziert.

[…]

Update 28.07.2022

fragFINN.de hat offenbar nachgebessert und Google Analytics nebst (Cookie-)Consent-Banner entfernt – zumindest in der Version für Kinder. Auf der Seite für Eltern (eltern.fragfinn.de) wird weiterhin ein Banner eingeblendet und Google Analytics eingesetzt. Es bleibt also weiterhin fragwürdig.

Die Zielgruppe sind also Kinder zwischen 6 bis 12 Jahren. Werfen wir nun mal einen Blick auf die Website von fragFINN.de:

fragFINN Consent-Banner

Am unteren Rand erscheint ein niedlich gestalteter Consent-Banner, der je nach Bildschirmauflösung einen erheblichen Teil einnimmt. Wir können daher davon ausgehen, dass die meisten Kinder/Erwachsene Okay bzw. Nicht okay anklicken. Da der Okay-Button etwas höher platziert ist, werden die meisten Kinder/Erwachsene (vermutlich) diesen Button auswählen. Nach der Bestätigung des Consent-Banners mit Okay passiert Folgendes:

fragFINN.de: Google Analytics

Der Browser initiiert Verbindungen zu Google Analytics, aber auch Google DoubleClick und ein paar weitere Google-Domains. Wir erinnern uns: Diverse Datenschutzaufsichtsbehörden hegen erhebliche Zweifel, ob sich Google Analytics rechtskonform einsetzen lässt. Die Datenschutzbehörden der Länder Frankreich und Österreich (weitere werden vermutlich folgen) bewerten den Einsatz von Google Analytics in der EU sogar als nicht vereinbar mit der DSGVO – der Einsatz ist demnach rechtswidrig. Allein schon vor diesem Hintergrund in der Einsatz von Google Analytics höchst fragwürdig.

Werfen wir nun mal einen Blick in Art. 8 DSGVO:

(1) Gilt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a bei einem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft, das einem Kind direkt gemacht wird, so ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes rechtmäßig, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.

Daraus lässt sich ableiten, dass die Website fragFINN.de (Zielgruppe 6 bis 12 Jahre) ausschließlich gemeinsam mit einem Erwachsenen genutzt werden sollte, da das Kind keine Einwilligung abgeben darf. Ziehen wir nun noch den DSGVO-Erwägungsgrund 38 hinzu:

Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind. Ein solcher besonderer Schutz sollte insbesondere die Verwendung personenbezogener Daten von Kindern für Werbezwecke oder für die Erstellung von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen und die Erhebung von personenbezogenen Daten von Kindern bei der Nutzung von Diensten, die Kindern direkt angeboten werden, betreffen. Die Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung sollte im Zusammenhang mit Präventions- oder Beratungsdiensten, die unmittelbar einem Kind angeboten werden, nicht erforderlich sein.

Ich denke, der Erwägungsgrund muss nicht weiter kommentiert werden. Vor diesem Hintergrund ist die Verwendung von Google Analytics auf einer Website, die sich an Kinder richtet, nicht nur höchst fragwürdig, sondern moralisch und ethisch verwerflich.

Unabhängig der moralischen und ethischen Einordnung müssen sich die Verantwortlichen auch die Frage stellen, ob sie die Anforderungen an eine ausdrückliche, informierte, freiwillige und aktive Einwilligung überhaupt kennen? Mit Blick auf Kapitel A3 und A4 bzw. die »Standardfehler« würde ich das klar verneinen.

Und was sagt die Datenschutzerklärung? Die ist mal wieder schwurbelig und übt sich in Lippenbekenntnissen:

Hier geht es um Datenschutz. Datenschutz heißt, dass wir deine persönlichen Daten schützen und nicht an andere weitergeben. […]

Dort sollte vielleicht besser stehen:

Naja, in Wirklichkeit geben wir deine Daten nur dann nicht weiter, wenn du Nicht okay klickst. ;-)

Übrigens ist fragFINN.de bereits in der Vergangenheit nicht gerade positiv in Erscheinung getreten: fragFINN: Aus Datenschutzsicht nicht zu empfehlen.

Insgesamt ist von einer Nutzung abzuraten. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Daten von Kindern ist nicht erkennbar. Alternativen wie Blinde Kuh machen das deutlich besser. Tipp: Betroffene sollten eine Beschwerde bei der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Erwägung ziehen.

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