GEZ: Ein Richter aus Tübingen begehrt auf

Ein Richter aus Tübingen hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit Europarecht gestellt.

Unter anderem will er wissen:

  • ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe darstellt, die der EU-Kommission zur Genehmigung hätte vorgelegt werden müssen.
  • ob die Anstalten vor dem Hintergrund der Gleichbehandlungsgrundsätzen das Privileg haben, behördliche Bescheide selbst ausstellen und direkt vollstrecken zu dürfen.
  • ob die Tatsache, dass eine alleinerziehende Mutter ein Vielfaches an Rundfunkbeitrag zahlen muss, wie Mitglieder einer Wohngemeinschaft, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist.
  • ob Menschen, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz brauchen, doppelt belastet werden, und dies nicht einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstellt.
  • ob es unionsrechtlich in Ordnung ist, dass ein EU-Bürger knapp diesseits der deutschen Staatsgrenzen den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, einer knapp jenseits aber nicht, auch wenn sie sich in ihrer Nutzung oder Nichtnutzung des begünstigten öff-rechtlichen Senders nicht unterscheiden.

Mir persönlich ist die GEZ schon lange ein Dorn im Auge. Unter anderem deswegen, weil ich mit meinen Gebühren auch noch Werbung für US-Unternehmen wie Facebook, Twitter und Co. mitfinanziere.

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