GEZ: Ein Richter aus Tübingen begehrt auf
Ein Richter aus Tübingen hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit Europarecht gestellt.
Unter anderem will er wissen:
- ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe darstellt, die der EU-Kommission zur Genehmigung hätte vorgelegt werden müssen.
- ob die Anstalten vor dem Hintergrund der Gleichbehandlungsgrundsätzen das Privileg haben, behördliche Bescheide selbst ausstellen und direkt vollstrecken zu dürfen.
- ob die Tatsache, dass eine alleinerziehende Mutter ein Vielfaches an Rundfunkbeitrag zahlen muss, wie Mitglieder einer Wohngemeinschaft, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist.
- ob Menschen, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz brauchen, doppelt belastet werden, und dies nicht einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstellt.
- ob es unionsrechtlich in Ordnung ist, dass ein EU-Bürger knapp diesseits der deutschen Staatsgrenzen den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, einer knapp jenseits aber nicht, auch wenn sie sich in ihrer Nutzung oder Nichtnutzung des begünstigten öff-rechtlichen Senders nicht unterscheiden.
Mir persönlich ist die GEZ schon lange ein Dorn im Auge. Unter anderem deswegen, weil ich mit meinen Gebühren auch noch Werbung für US-Unternehmen wie Facebook, Twitter und Co. mitfinanziere.
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