Google Classroom: Die Datenkrake in der Schule

Vor ein paar Tagen erhielt ich die besorgte E-Mail eines Lehrers, der mich auf folgenden Beitrag aufmerksam machte: Ausgerechnet beim Ministerinnen-Besuch fällt das W-Lan aus. Im Beitrag wird mehrfach Google Classroom genannt.

Was ist Google Classroom?

Google Classroom ist eine Internetplattform, die es Lehrern im Schulalltag ermöglicht, Lern- und Übungsaufgaben und Aufgaben für Leistungsnachweise auf papierlose Weise zu erstellen und an die Schüler auszuteilen; die Schüler bearbeiten die Aufgaben am Computer (entweder als Hausaufgabe oder in zugewiesenen Arbeitszeiten während des Schultages), können bei eventuellen Problemen und Rückfragen elektronisch mit dem Lehrer kommunizieren und reichen sie nach Erledigung elektronisch beim Lehrer ein. Google Classroom ist somit ein Instrument des integrierten Lernens.

Quelle: wikipedia.de

Google hat ja bereits einige Projekte geplant / am Start, mit denen sie ihren Einfluss und Macht weiter ausbauen wollen:

Wer eine Suchmaschine seiner Wahl mit den geeigneten Stichwörtern füttert, der wird noch weit mehr Projekte dieser Art finden.

Doch zurück zum Projekt Google Classroom, das offenbar Einzug in Deutsche Schulen erhalten soll. Zitate aus dem Beitrag:

Aufzeichnungen werden auf „Google Classroom“, einer internetbasierten Lernplattform für Schulen, gespeichert und können von überall aus abgerufen werden. „Das ist unglaublich praktisch, es gibt keinen Zettelsalat mehr“, wie es ein Schüler aus dem 13. Jahrgang beschreibt.

Seit einem guten halben Jahr arbeitet die Voltaireschule mit Google in einem Pilotprojekt zusammen, erklärte Oberstufenkoordinator Björn Nölte. Die Schule bekam unter anderem 30 spezielle Laptops zur Verfügung gestellt – inklusive Einrichtung: „Ein Tag Lieferzeit, an einem Tag angeschlossen.“ Zum Projekt gehören auch Schulungen von Lehrkräften. Die Google-Plattform sei datenschutzrechtlich unbedenklich, sagt Nölte: „Google Classroom“ habe vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die höchste Zertifizierung C5 bekommen.

Bundesbildungsministerin Karliczek hält das Engagement von Google an Schulen für unproblematisch: „Wichtig ist, dass der Datenschutz gesichert ist“, sagte sie auf PNN-Nachfrage. Bekanntlich hat der Bund gemeinsam mit dem Hasso-Plattner-Institut (HPI) eine eigene Lernplattform, die Schul-Cloud, gestartet.

Es wird behauptet:

Die Google-Plattform sei datenschutzrechtlich unbedenklich, sagt Nölte: „Google Classroom“ habe vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die höchste Zertifizierung C5 bekommen.

C5 steht für Cloud Computing Compliance Controls Catalog. Dahinter verbirgt sich ein Anforderungskatalog / Prüfschema des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Standards in der Cloud-Branche setzen soll. BSI-Chef Arne Schönbohm zu C5:

Als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde haben wir den C5-Anforderungskatalog entwickelt, um die Cloud-Sicherheit für Anbieter und Anwender transparent auf ein neues Niveau zu heben. Dass sich der BSI-C5-Katalog kurzfristig als neuer Sicherheitsstandard in der Branche etabliert hat, zeigt, dass die Bedeutung der Cyber-Sicherheit den Anbietern bewusst geworden ist. Der C5 hilft, die kritischen Prozesse dieses Geschäftsmodells abzusichern und damit die Daten der Anwender zu schützen. Hier wird deutlich, dass die Cyber-Sicherheit die Voraussetzung der Digitalisierung und damit auch des erfolgreichen Cloud-Computings ist.

Im Rahmen von C5 ist auch Datenschutz ein Thema: C5 und Datenschutz. Dort ist zu lesen:

[…] Der C5 stellt Sicherheitsanforderungen auf, die auch für den Datenschutz relevant sein können.

Und weiter:

[…] Die rechtliche Seite des Datenschutzes wird jedoch nicht vom C5 adressiert. TCDP und C5 ergänzen also einander und ermöglichen so Cloud-Anbietern neben dem Nachweis der Informationssicherheit auch den des Datenschutzes.

Zu TCDP muss man noch anfügen:

[…] Momentan basiert TCDP noch auf dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), soll aber an die neue europäische Datenschutzgrundverordnung angepasst werden.

Fassen wir zusammen:

  • C5 gibt Empfehlungen, die für den Datenschutz relevant sein können
  • C5 adressiert nicht die rechtliche Seite des Datenschutzes
  • dafür gibt es dann TCDP, das allerdings noch nicht an die europäische Datenschutzgrundverordnung angepasst wurde

Und jetzt kommen wir zu Aussage:

Die Google-Plattform sei datenschutzrechtlich unbedenklich, sagt Nölte: „Google Classroom“ habe vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die höchste Zertifizierung C5 bekommen.

Meine Frage(n) dazu: Welche Relevanz hat C5 nun im Zusammenhang mit Google Classroom, wenn es die rechtliche Seite des Datenschutzes gar nicht berücksichtigt? Hat die Voltaireschule in der Potsdamer Innenstadt auch das Trusted Cloud Data Protection Profile (TCDP) Datenschutzzertifikat? Und wenn ja, welche Relevanz hat dieses nun, wenn es noch nicht an die europäische Datenschutzgrundverordnung angepasst wurde?

Wer dann noch einen Blick in das Dokument Referenzierung des Trusted Cloud Data Protection Profile V 1.0 auf C5 wirft, bei dem sollten sich die Zweifel zur Aussage

Die Google-Plattform sei datenschutzrechtlich unbedenklich, sagt Nölte: „Google Classroom“ habe vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die höchste Zertifizierung C5 bekommen.

noch verstärken.

Persönlich halte ich Google weder für vertrauenswürdig, noch für so ehrlich, sich an den vorgegebenen C5-Anforderungskatalog zu halten, wenn es um das Thema Datenschutz geht. Warum?

Die Benutzung von Google Classroom ist kostenlos. Lehrer, die den Service nutzen wollen, benötigen die Unterstützung ihrer Schule, die ein G-Suite-for-Education-Konto eingerichtet haben muss.

Quelle: Wikipedia

Kostenlos gibt es nicht. Irgendjemand muss irgendwie für diesen Dienst bezahlen. Womöglich die Schüler mit ihren Daten? In den USA gab es ja bereits einen Skandal: Google Stops Mining Education Gmail And Google Apps Accounts For Ad Targeting. Wir würden in Deutschland gut daran tun, auf den Einfluss von Google und Co. in unseren Schulen zu verzichten.

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