Leserfrage: Ist die dauerhafte Übermittlung von Telemetriedaten notwendig?

Eine weitere Leserfrage lautet wie folgt:

Ist es in der heutigen Zeit für die Anwendungsentwicklung wirklich unabdingbar, daß die ausgerollten Softwareprodukte andauernd Telemetriedaten an ihre Entwickler senden?

Nein, eine andauernde bzw. dauerhafte Übermittlung von Telemetriedaten (wie bspw. bei Windows 10) ist nicht notwendig. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte die Erhebung und Verarbeitung von Telemetriedaten aus meiner Sicht optional gestaltet werden. Das bedeutet: Man sollte es allein dem Anwender überlassen, ob er Telemetriedaten übersenden möchte oder nicht.

Nicht selten kommt es vor, dass im Rahmen der Telemetrie-Erfassung personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Hersteller begründen die Erhebung meist wie folgt:

Verbesserung und Weiterentwicklung der Software, Dienste und Produkte, sowie der Analyse und Behebung von möglichen Sicherheitsproblemen bis hin zur Marktforschung oder sogar für Werbezwecke.

Aktuell existieren leider keine (klaren) rechtlichen Vorgaben im Umgang mit der Verarbeitung von Telemetriedaten – korrigiert mich gerne, wenn ich das falsch beurteile. Die Hersteller selbst berufen sich meist auf Art 6. Abs. 1f DSGVO (berechtigtes Interesse), vergessen hierbei allerdings wichtige Voraussetzungen, die nach meiner Ansicht erfüllt sein sollten:

  • Es dürfen ausschließlich Nutzungsdaten und keine Inhaltsdaten erfasst werden.
  • Die erhobenen Daten müssen vor der Verarbeitung bzw. Erhebung (am besten noch direkt auf dem Endgerät) anonymisiert werden.
  • Die Hersteller erklären in der Datenschutzerklärung transparent und umfassend, welche Daten erfasst werden und für welche Zwecke diese verarbeitet werden sollen.

Und selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wäre es nach meiner Auffassung noch immer notwendig, dem Nutzer die Möglichkeit einzuräumen, die Erfassung von Telemetriedaten VOLLSTÄNDIG deaktivieren zu können.

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