Online-Proctoring: Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte

Im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) habe ich ein Gutachten zum Thema Online-Proctoring verfasst. Mein Fazit ist relativ eindeutig:

Um Betrugsversuche überhaupt erkennen zu können, müssen Proctoring-Add-ons Zugriff auf kritische Browser-Berechtigungen haben.

[…]

Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass eine Proctoring-Software überhaupt in der Lage ist, die Anforderungen nach § 4 Abs. 4 BayFEV zu erfüllen. Das liegt insbesondere an den Fähigkeiten, die eine KI-gestützte Proctoring-Software mitbringen muss, um überhaupt in der Lage zu sein, Betrugsversuche bzw. nicht erlaubte Hilfsmittel zu erkennen. Diese Erkennungstechniken erfordern nach unserer Einschätzung den Zugriff auf diverse, kritische Browser-Berechtigungen bzw. den tiefen Eingriff ins System durch eine Standalone Lösung.

Das Gutachten dient der Vorbereitung von rechtlichen Verfahren gegen Online-Proctoring. Dazu sucht die GFF nach betroffenen Studierenden, die gegen unverhältnismäßige Überwachung klagen wollen.

Mehr Informationen und ein Link zum Gutachten »Spähsoftware gegen Studierende – Online-Proctoring als Gefahr für die IT-Sicherheit und den Datenschutz« findet ihr in der Pressemittelung der GFF.

Hilf mit die Spendenziele zu erreichen! Mitmachen ➡