Presserückmeldung der Deutschen Bahn (DB Navigator) eingegangen

Ich hatte bei der Deutschen Bahn um eine Stellungnahme bezüglich des rechtswidrigen Datensendeverhaltens der DB-Navigator-App gebeten. Die Antwort der Pressestelle ist wie folgt:

Sehr geehrter Herr Kuketz,

vielen Dank für Ihre umfangreiche Analyse. Wir nehmen Ihre Kritik und Ihre Hinweise sehr ernst und setzen uns damit auseinander. Als einer der größten Mobilitätsdienstleister in Deutschland ist es unser Anspruch und unsere Aufgabe, unseren Kund:innen eine qualitativ hochwertige und stets verfügbare App anzubieten. Alle in diesem Zusammenhang eingesetzten Dienstleister sind vertraglich gebunden, handeln nicht in eigenem Interesse und streng nach unserer Weisung. Sie sind deshalb nicht Dritte im Sinne der DSGVO.
Wir haben den Consent-Layer der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zur Bewertung vorgestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die noch ausstehende Antwort selbst prüfen wollen. Sollten nach Ansicht der Aufsichtsbehörde Änderungen erforderlich sein, werden wir darüber transparent informieren.

Eine Bitte: Wenn Sie mich zitieren möchten, dann bitte nicht namentlich, sondern als Sprecherin, o.ä.

Viele Grüße

XY

Ich möchte eigentlich nur kurz auf eine Aussage eingehen:

Alle in diesem Zusammenhang eingesetzten Dienstleister sind vertraglich gebunden, handeln nicht in eigenem Interesse und streng nach unserer Weisung. Sie sind deshalb nicht Dritte im Sinne der DSGVO.

Das hat niemand bezweifelt. Dieses Derailing bzw. das Umlenken der Diskussion auf einen Sachverhalt, der so gar nicht beanstandet wurde, bringt uns in der Sache nicht weiter. Insgesamt will man sich also nicht zu den Rechtsverstößen äußern. Zur Kenntnis genommen.

Den Rest der Presserückmeldung lasse ich unkommentiert.

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