Reaktion der Deutschen Bahn auf kritisches Android-Review zur DB-Navigator-App

Das App-Review zur App (DB Navigator) der Deutschen Bahn ist äußerst kritisch ausgefallen. Kein Wunder – der DB Navigator zählt zu den »erforderlichen Zwecken« der Datenverarbeitung die folgenden Unternehmen:

  • Adobe Analytics: Messen und Bewerten der Webseitennutzung, Erstellung von Statistiken
  • CrossEngage: Anzeige von persönlichen Angeboten und Aktionen im eingeloggten Zustand
  • DB Systel GmbH: Betrieb des Chatbots
  • DB Vertrieb GmbH: Technisch notwendige Cookies zum Betrieb der Seite
  • Easy Marketing GmbH: Vergütung von Partnern nach Buchung auf einer Partnerseite durch DB-Affiliate-Werbemittel
  • Intuition Machines Inc.: Unterscheidung zwischen Mensch und Computer
  • Optimizely: Ausspielung von leicht variierten Inhalten (A/B-Testing)
  • Qualtrics: Durchführung von Umfragen
  • Telium Inc.: Tag Management für dynamische Anpassbarkeit und für die Verwaltung der dynamischen Inhalte
  • Verint Systems GmbH: Sammlung und Speicherung von Sitzungs- und Interaktionsdaten zur Verbesserung der Inhalte und Benutzerfreundlichkeit

Die Deutsche Bahn begründet dies mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Es fällt mir schwer, vertragliche Maßnahmen als Grund anzuerkennen, die die Einbindung der ganzen Tracking-Dienstleister rechtfertigen soll. Millionen Kunden der Deutschen Bahn sind diesem Tracking einfach ausgesetzt, ohne die Möglichkeit zu haben dem zu Widersprechen oder ein Opt-Out vorzunehmen.

Nun erfolgte gestern (21.10.2021) auf Twitter eine Reaktion der Deutschen Bahn in zwei Tweets [1] [2]:

Der Schutz der Daten unserer Nutzer ist für uns ein sehr wichtiges Anliegen. Für einen optimalen Betrieb unserer App und die individuelle Nutzung durch unserer Kunden wird unsere App laufend gemessen und optimiert. Dafür erforderliche Daten verarbeiten die eingesetzten Dienstleister nur für uns, wie im Datenschutzhinweis beschrieben.

Ich fasse zusammen: Die Deutsche Bahn reagiert mit einer Datenschutz-Beruhigungspille und äußert sich nicht zu den Erkenntnissen des App-Reviews. Für die Deutsche Bahn scheint die Angelegenheit damit erledigt zu sein. Der weitere Weg führt dann wohl oder übel über die Aufsichtsbehörde Hessen:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte 
Gustav-Stresemann-Ring 1 
65189 Wiesbaden 
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
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