Spannungsfeld: Datenschutz und Online-News

​1. HochspannungDatenschutz Online-News

Erinnern Sie sich noch an den Untergang des Internets? Nein? Nun, das kommt vermutlich daher, dass er nicht stattfand. Aber vielleicht erinnern Sie sich daran? Unheilschwangere Zitate, Meinungsbeiträge oder Kolumnen fegten wie apokalyptische Reiter durch die Presselandschaft.

Der digitale Untergang ist nah. Es droht »das Ende des Internets, wie wir es kennen und schätzen«.

Quelle: von Lindern, J. (2018, 25. Mai). Hier bitte keine Werbung. Zeit.de.

Im Tross dieser wilden Jagd fand man so manche Fehlinformation. Klingelschilder, Fotografie, sogar die Grüße vom Weihnachtsmann, allem würde die DSGVO (oder ein anderes Datenschutzgesetz) ein jähes Ende bereiten.

Die Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Andrea Voßhoff (CDU), kritisierte dagegen »Fehlinformationen«, welche die Debatte um die neuen Regeln prägten.

Quelle: Ludwig, K. & Roßbach, H. (2018, 31. Mai). DSGVO: Neue Datenschutz-Regeln schüren Abmahn-Angst. Süddeutsche.de.

Manchen mag es verwundert haben: Warum offenbarte sich zwischen Datenschutz im Internet und digitalen Presserzeugnissen ein solches Spannungsfeld? Nur wenige andere Gesetze erregten gewisse Kolumnisten und Redaktionen derart. Erklärungsansätze findet man allerdings erst, wenn das Getöse vorüber ist. Meist muss man dazu die unaufgeregten Stellungnahmen von Interessenvertretungen lesen. Denn Ross und Reiter werden allzu oft abseits von hysterischen Schlagzeilen benannt.

Es ist aber üblicherweise ein Reflex von Wirtschaftsverbänden, Geschäftsmodelle mit einem gesellschaftlichen Mehrwert zu verknüpfen. Dies geschieht meistens dann, wenn regulatorische Entscheidungen ebenjene Wirtschaftlichkeit bedrohen könnten.

[…] so bleibt eine hohe Rechtsunsicherheit für alle Anbieter von digitalen Inhalten bestehen und gefährdet damit elementar die Pluralität, Meinungs- und Inhaltsvielfalt im Netz. Durch die einseitige Entscheidung wird nahezu jegliche digitale Datenverarbeitung zur Finanzierung von digitalen Angeboten in Frage gestellt. […]

Quelle: Hammel, J. & Rieke, K. (2022, 3. Februar). BVDW zur Entscheidung der belgischen Datenschutzaufsichtsbehörde über das TCF.

Worauf der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hier zunächst anspielt, ist die Wirtschaftlichkeit von Nachrichtenangeboten im Internet – diese sind meist von personalisierter Onlinewerbung abhängig. Allerdings ist die unbestrittene gesellschaftliche Wichtigkeit der Finanzierung von unabhängigen Nachrichtenmedien keine Blankoerlaubnis für jedwede Datenverarbeitung.

Allzu oft haben Datenschutzdiskussionen nämlich einen gänzlich anderen, meist wirtschaftlichen, Hintergedanken. Dabei geht es um erstaunlich Triviales, z. B. um einen Alles Ablehnen-Button – in Onlinewerberkreisen auch als offensiver DENY-Button bekannt.

Gastbeitrag von lacrosse

Lacrosse ist betrieblicher Datenschutzbeauftragter in der Konzerndatenschutzorganisation einer deutschen Unternehmensgruppe. In seiner Freizeit engagiert er sich ehrenamtlich, um gemeinnützigen Vereinen bei der Umsetzung der DSGVO zu helfen.

Feedback und Fragen können direkt an ihn gerichtet werden. Spenden für seine Arbeit möchte er direkt dem Kuketz-Blog zukommen lassen. Ihr könnt also direkt an den Kuketz-Blog spenden.

2. Kurze Erklärung des Hintergrundes

Es wird beispielhaft die Stellungnahme des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. verwendet. Dieser ist nach eigenen Angaben: »[…] die Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht.[…]«.

Seine Stellungnahme beschäftigt sich mit den Vorgaben der Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von Telemedien, herausgegeben von der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom Dezember 2021. Die Orientierungshilfe wiederum gibt die Rechtsmeinung der DSK in Bezug auf die überfällige Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie (oder auch Cookie-Richtlinie) in deutsches Recht wieder. Diese Umsetzung bescherte uns nun das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).

Die DSK führte dabei an mehreren Stellen aus, dass sie eine gleichwertige Auswahl zwischen Ablehnen und Zustimmen (auf der ersten Ebene eines Consent-Banners) für erforderlich hält.

Consent-Banner: ntv

Quelle: Durch den Autor erstellt. Unterschied Consent-Banner einer deutschen Nachrichtenseite

3. Darum geht es…

3.1 Verhaltensprofile und personalisierte Onlinewerbung

Es geht um Werbung im Internet, soweit so klar. Allerdings macht der BVDW erfreulich deutlich, dass es nicht allgemein um Werbung, sondern um Werbung passend zu menschlichen Verhaltensprofilen geht.

Die zielgruppenorientierte Werbung ist für viele Betreiber wirtschaftlich zwingend notwendig. Personalisierte Werbung ist für die gesamte Digitalwirtschaft […] unerlässlich, […]

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

Damit diese Werbeansprache funktioniert, muss das Verhalten von Individuen im Internet überwacht werden. Dennoch ist das Sammeln von personenbezogenen Daten (Nutzer-Tracking) und das Zusammenführen in Profilen nur Mittel zum Zweck. Sinn und Zweck ist die Unterscheidung bzw. das Aussondern (engl. to single out) von Menschen.

Sie benötigen gezielte Werbestrategien, um Streuverluste zu minimieren und relevante Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

Das wirtschaftliche Interesse dabei ist, dass Werbekunden ihre Werbebudgets kostengünstiger und effektiver einsetzen können, indem man z. B. uninteressierte Verbraucher*innen (Streuverlust) von der werblichen Ansprache ausnimmt. Aber nicht nur das. Man meint die Persönlichkeit von relevanten Verbraucher*innen so gut zu kennen, dass man quasi Gewissheit erzeugen möchte – das angepriesene Konsumgut interessiert nicht nur, sondern wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gekauft. Damit wird die Gewissheit, dass ein bestimmtes Ereignis (z. B. Kauf) eintritt, zum eigentlichen Werbeprodukt. Ein wesentlicher Anreiz besteht darin, dass auch der Eintritt dieses Ereignisses vergütet wird (siehe hierzu die unter Affiliate-Marketing zusammengefassten Vertriebsformen Pay per Click, Pay per Sale usw.).

Natürlich gibt es auch nicht personalisierte Werbeformen. Diese sind im Vergleich aber weniger einträglich.

3.2 Wider dem »offensiven DENY-Button«

Lange Zeit konnten Digitalunternehmen relativ unbehelligt schalten und walten – wirkungslose Datenschutz-Einstellungen oder plumpe Beteuerungen, die Privatsphäre von Nutzer*innen würde respektiert, genügten meist. Irgendwo in ellenlangen Datennutzungsrichtlinien oder unter ferner liefen auf einer Internetseite fand sich eine Möglichkeit des Werbe-Opt-Outs. Oder es mussten mittels diverser Links Dutzende Drittwebseiten besucht werden, um Datenverarbeitungen zu widersprechen.

YourOnlineChoices

Quelle: Durch den Autor erstellt. Präferenzmanagement Your Online Choices für gespeicherte Cookies

Selbstregulierungs-Initiativen der Onlinewerber, wie Your Online Choices, suggerierten allenfalls, dass Nutzer*innen die Kontrolle hätten. Nichts davon verdiente das Prädikat einfach zu handhaben oder gar wirkungsvoll.

Auch scherte sich kaum ein Datensammler um die »Do not Track«-Signale eines Browsers – obwohl dieser Standard für Nutzer*innen simpel anzuwenden gewesen wäre.

Ein DENY-Button muss daher im Kontext zur Daten-Wertschöpfung gesehen werden. In einer Wertschöpfungskette gilt es Verzögerungen oder Hemmnisse zu vermeiden. Solcherlei Störungen, in der Militärtheorie auch bekannt als Friktionen, können eine Wertschöpfungskette unterbrechen und damit einem Geschäftsmodell schaden.

Die Werbefinanzierung, welcher einwilligungsbedürftige Verarbeitungen zu Grunde liegt, […]

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

Sie erkennen das Grundproblem? Ihre Zustimmung zur Verarbeitung von Verhaltensdaten ist eine solche Friktion – sie ist, sozusagen, Sand im Getriebe. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass es Design-Strategien bei Consent-Bannern gibt, die ebenjene Friktionen reduzieren sollen – wie soll man auch Gewissheit produzieren, wenn eine Zustimmung ungewiss ist?

Unvollständige Einverständniserklärung

Quelle: Durch den Autor erstellt. Consent-Banner einer deutschen eCommerce-Seite aus dem Jahr 2022. Dieser Verantwortliche setzt Cookies von Drittanbieter, wie z. B. Facebooks _fbp-Cookie.

Diese Strategien werden Consent Rate Optimization – der Begriff dürfte selbsterklärend sein – genannt. I. d. R. sind Consent-Banner dahingehend gestaltet, dass eben nicht der Eindruck vermittelt wird, man sei im Begriff, eine Rechtsentscheidung zu treffen.

Nudging

Quelle: Durch den Autor erstellt. Consent-Banner einer deutschen eCommerce-Seite aus dem Jahr 2022. Dieser Verantwortliche setzt Retargeting-Funktionen ein.

Und damit sind wir bei der Kerndiskussion. Es geht um das »Wie«. Wie muss eine Zustimmung eingeholt werden? Denn das Design eines Consent-Banners liegt eigentlich in der Verantwortung des Webseiten-Betreibers – er entscheidet, »Wie er etwas genau tut«.

Die Ausgestaltung von Einwilligungserklärungen obliegt dem jeweiligen Telemedienangebot.

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

Datenschutzaufsichtsbehörden äußern sich meist darüber, »Was zu tun ist«. In diesem Fall ist der Übergang zwischen »Was« und »Wie« allerdings fließend. Die DSK fordert Gleichwertigkeit in der Auswahl. Denn nur dann sieht sie das Kriterium »Freiwilligkeit« bei einer Einwilligung als erfüllt an.

Die generelle und undefinierte Forderung nach einem „ALLES-ABLEHNEN“-BUTTON auf dem First-Layer eines Consent-Management-Tools (CMP) kann erhebliche negative Auswirkungen […]

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

4. Argumente auf dem Prüfstand

4.1 Das Argument »gesellschaftlicher Mehrwert«

Sofern ein Wirtschaftsverband mit einem gesellschaftlichen Mehrwert argumentiert, ist durchaus Skepsis angebracht. Schließlich vertreten Verbände Partikularinteressen.

Die Werbefinanzierung, welcher einwilligungsbedürftige Verarbeitungen zu Grunde liegt, ist darüber hinaus einer der Stützpfeiler des freien und unabhängigen Journalismus.

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

Schon den Vorbemerkungen der BVDW-Stellungnahme ist zu entnehmen, dass nur ein Teil von dessen Mitgliedschaft den genannten gesellschaftlichen Mehrwert »Journalismus« erbringt.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht.

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

Wer regelmäßig das Geschehen verfolgt, kann sich daher des Eindruckes nicht erwehren, dass die Meinungsvielfalt als Sturmgeschütz-Argument für Geschäftsinteressen herhalten muss. Schließlich stehen die Datenverarbeitungen und -übertragungen von beispielsweise eCommerce-Seiten denen von Nachrichtenseiten in nichts nach. Siehe hierzu Cookie-Matching: Retargeting bei Online-Shops.

Übermittlung Einkaufsverhalten

Quelle: Screenshot durch den Autor erstellt. Eine eCommerce Seite für Bekleidung übermittelt Daten über das Einkaufsverhalten an ein soziales Netzwerk.

4.2 Das Argument »Kampf gegen Fake News«

Angesicht von Fake-News und insbesondere in Zeiten wie diesen ist der Zugang zu journalistisch hochwertigen und unabhängigen Angeboten, bedeutsamer als je zuvor und essenziell für die demokratische Willensbildung. [sic]

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

Das Argument, dass Journalismus im Kampf gegen Fake News eine bedeutsame Rolle spielt, klingt zunächst einleuchtend. Allerdings muss man dabei kritisch hinterfragen: Heiligt der Zweck auch die Mittel? Denn der Stellenwert des Journalismus in Demokratien überträgt sich nicht auf die Geschäftsmodelle und digitale Werbeökosysteme, mit denen er sich finanziert.

[…] undermine the gatekeeping function of mass media […], the shift of readers and viewers to digital platforms challenges the financial models of newspapers and TV channels.

Quelle: Abiri, G. & Buchheim, J. (2022, 7. April). Beyond True and False: Fake News and the Digital Epistemic Divide. Michigan Telecommunications and Technology Law Review, Forthcoming, Peking University School of Transnational Law Research Paper.

Werbeprofile ermöglichen nämlich nicht nur die Verbreitung von Produktinformationen, sondern auch von Falschinformationen.

No amount of fact-checking will save us from digital fake news.

Quelle: Abiri, G. & Buchheim, J. (2022, 7. April). Beyond True and False: Fake News and the Digital Epistemic Divide. Michigan Telecommunications and Technology Law Review, Forthcoming, Peking University School of Transnational Law Research Paper.

Den Werbe-Mechanismen in dieser Wertschöpfungskette ist es dabei gleichgültig, welcher Content »beworben« wird, ob Schuhwerbung oder Brexit-Desinformation.

Fake News

Quelle: House of Commons Digital, Culture, Media and Sport Committee. (2019, Februar). Disinformation and »fake news«: Final Report (Nr. HC 1791). Ads supplied by Facebook to the DCMS Committee.

Dazu muss man sich vergegenwärtigen: Verhaltens- und Werbeprofile bestehen aus »Informationsbruchstücken« menschlichen Verhaltens, die sich wie Puzzleteile in Echtzeit zusammenfügen. Webseiten, Apps, Tracking-Code, -Pixel und -Cookies sind nichts anderes als Sensoren, die dieses Verhalten erfassen und mit Dritten teilen.

Verhaltensdaten Facebook

Quelle: Screenshot durch den Autor erstellt. Verhaltensdaten über die Nachrichtennutzung werden an ein soziales Netzwerk übertragen.

Aber nicht nur Sensoren spielen eine Rolle. Insbesondere die übermittelten Informationen liefern Dritten Bausteine für Verhaltensprofile aus unterschiedlichsten Quellen und Nutzungsanlässen – im obigen Beispiel erhält Facebook die Information, welcher politische Inhalt auf einer Nachrichtenseite besucht wurde. Dabei sind die Übergänge zwischen den Medien fließend und eng verzahnt. Ob Nachrichtenseite bzw. -app oder eCommerce-Seite spielt für die Wertschöpfungskette keine Rolle – im Ergebnis bleibt immer der Drang der Identifikation und Unterscheidbarkeit von menschlichem Verhalten und Vorlieben.

Um eine Ahnung von den Ausmaßen der Erfassung von Verhaltensdaten zu bekommen: Die Werbeform Real Time Bidding (RTB) erfasst und übermittelt, laut einem Bericht des Irish Council for Civil Liberties vom Mail 2022 mit dem Titel »The Biggest Data Breach«, das Online-Verhalten einer Person in Deutschland im Minutentakt.

OrbisEye: ntv

Quelle: Durch den Autor mit OrbisEye erstellt.

Bei Nachrichtenseiten ist Real Time Bidding gang und gäbe. Daher muss man zu dem Schluss kommen, dass das Geschäftsmodell, mit dem sich Online-Nachrichtenseiten finanzieren, auch auf der Lieferung von Informationsbausteinen für Verhaltensprofile beruht.

In the pre-digital era, the only way to reach wide audiences was to go through mass media organizations. Media elites, therefore, functioned as effective gatekeepers for the publishing and spread of information.

Quelle: Abiri, G. & Buchheim, J. (2022, 7. April). Beyond True and False: Fake News and the Digital Epistemic Divide. Michigan Telecommunications and Technology Law Review, Forthcoming, Peking University School of Transnational Law Research Paper.

Führt man nun das Argument ins Feld, dass man Fake News mit guter journalistischer Arbeit bekämpfen könne, so übersieht man dabei Folgendes: Das systemische Problem liegt nicht in den Falschinformationen selbst, die es zu jeder Zeit gegeben hat. Das Grundproblem liegt in beispielsweise Filterblasen, die Menschen eben für guten Journalismus schwerer erreichbar machen.

[…] the problem of fragmentation is the logic of tailored or personalized experiences. […] the tendency to tailor our world and our experiences to our own liking and likeness is part of the human condition. We recognize more easily what we find pleasant and tend to ignore what does not fit with our views about the world (confirmation bias and coherence bias).

Quelle: Abiri, G. & Buchheim, J. (2022, 7. April). Beyond True and False: Fake News and the Digital Epistemic Divide. Michigan Telecommunications and Technology Law Review, Forthcoming, Peking University School of Transnational Law Research Paper.

Aber wie entsteht eine Filterblase? Zunächst einmal durch die Segmentierung einer Gruppe von Menschen nach Gemeinsamkeiten. Dabei entsteht die Zugehörigkeit zu einer Gruppe bei einem bestimmten Personenkreis, wohingegen ein Großteil der Menschen ausgeschlossen bleibt.

As social networks, these systems of communication are built not for exchanging or debating ideas among the public but rather for creating and curating subcommunities, friendships, or other allegiances (“followers”). Social networks are designed to foster and strengthen identities within subgroups of society and thus are necessarily seclusive and exclusive toward society at large.

Quelle: Abiri, G. & Buchheim, J. (2022, 7. April). Beyond True and False: Fake News and the Digital Epistemic Divide. Michigan Telecommunications and Technology Law Review, Forthcoming, Peking University School of Transnational Law Research Paper.

Eine individualisierte Segmentierung (Personalisierung) baut auf diese Gruppenzugehörigkeit auf. Algorithmen schneiden dabei die »Nutzungserfahrung« gezielt auf eine Person zu. Das Ergebnis ist eine eigene »Erfahrungs- und Erlebniswelt«. Man könnte auch sagen, dass Algorithmen eine eigene Alltagswirklichkeit für den Einzelnen konstruieren. Die unabdingbare Grundlage ist die Profilierung menschlichen Verhaltens.

Das Resultat dieser individuellen Segmentierung kann beispielsweise ein personalisierter Newsfeed oder eine »relevante« Werbeanzeige sein.

Es sei hier noch einmal betont: Die Wertschöpfungskette eines digitalen Ökosystems ist übergreifend, nahtlos und vielschichtig. Gleichgültig verbreitet und verstärkt sie Falsch- oder Produktinformationen als Content gleichermaßen. Allerdings sind die algorithmische Verstärkung von Fake News oder das Verharren in Filterblasen lediglich Symptome und nicht die Ursache – sie sind Auswirkungen bzw. fataler Output. Profile menschlichen Verhaltens sind hingegen die wirkungsmächtige, systemische Ursache des ganzen Dilemmas.

Dabei ist die Maxime der »Gleichgültigkeit« in diesem System allgemeingültig. Der ursprüngliche Sinn & Zweck der Datenquelle (Sensor) oder gar deren Nutzen für die Allgemeinheit ist für die Algorithmen bedeutungslos. Ob es sich dabei um eine Nachrichten-App oder eine Drogensuchtberatungs-Webseite handelt, ist schlicht unwesentlich. Die Daten müssen fließen, das genügt.

4.3 Das Argument »sieht das Gesetz nicht vor«

Pocht man argumentativ auf die buchstabengetreue Einhaltung eines Gesetzestextes, wäre es geschickt, zunächst die eigene, marktübliche Praxis kritisch zu hinterfragen.

Eine konkrete Verpflichtung für eine Ja-/Nein-Option auf der ersten Ebene der sogenannten Consent-Banner gibt es in der DSGVO nach unserem Dafürhalten nicht […].

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

Tut man dies nicht, kann man sich leicht in Widersprüche verstricken. So wie der BVDW in seiner Stellungnahme. Zunächst wird eine Ja/Nein-Option mit der Begründung abgelehnt, dass die DSGVO dies nicht vorsähe. Einige Zeilen später liest man verwundert, dass ein mehrstufiger Informationsansatz (in Consent-Bannern) anerkannte Praxis sei.

Die Einwilligung muss informiert erteilt werden. Dabei allgemein anerkannt, dass die Informationen auch auf mehreren Ebenen erfolgen kann, um die Transparenz und Verständlichkeit zu wahren.

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

Wer von anerkannter Praxis schreibt, meint damit: Das Vorgehen ist allgemein anerkannt, weil man sich darauf verständigt hat. Eine Verständigung auf ein bestimmtes Vorgehen geschieht, z. B. aufgrund von Erwägungen über die praktische Umsetzbarkeit gesetzlicher Vorgaben.

Dies sei an einem Beispiel verdeutlicht: Die DSGVO sieht eine informierte Einwilligung für den konkreten Fall vor (siehe hierzu Erwägungsgrund 32 DSGVO). Was bedeutet, dass eine Pauschal- oder Blankozustimmung unwirksam wäre – denn die Einwilligung muss für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten (Klarheit über Umfang und Art) gegeben werden. Sie merken es vermutlich schon, ein Allen Zustimmen-Button in einem Consent-Banner wäre streng genommen eine Pauschal- oder Blankoeinwilligung. Um aber überbordende Informationen in einem Consent-Banner zu vermeiden, hat man sich auf einen abgestuften (Ebenen oder Layer genannt) Zustimmungs- und Informationsansatz geeinigt.

Daher halten wir fest: Es gibt kein stichhaltiges Argument, rund um die gesetzliche Vorgaben, die gegen die Einführung einer gleichwertigen Auswahl sprechen würde. Vielmehr kann z. B. die grundsätzliche Vorgabe der »Fairness« aus Art. 5 (1) lit. a) DSGVO (englische Version) ein starkes Indiz dafür sein.

4.4 Das Argument »kein nationaler Alleingang«

Ein nationaler Alleingang würde der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft enorm schaden […]

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

Die Ablehnung eines nationalen Alleinganges ist inkonsequent und offenbart eine fragwürdige Objektivität in der Bewertung europäischer Vorschriften. Dabei scheint der Gesichtspunkt stets das »was nützt es uns« und weniger »einheitliche, faire Regeln für alle« zu sein. Denn die deutsche Umsetzung (in Form des alten Telemediengesetzes) der Richtlinie 2002/58/EG (auch Cookie-Richtlinie oder ePrivacy-Richtlinie genannt) war eben ein solcher nationaler Alleingang. Die alte Regelung in § 15 (3) Telemediengesetz (TMG) sah noch eine Widerspruchslösung (Opt-Out) vor – diese führte unzweifelhaft zu wirtschaftlichen Vorteilen.

Dies stand allerdings im Widerspruch zur europäischen Lösung einer Einwilligung. Eine Zusammenfassung der Thematik (inkl. Gegenüberstellung der Regelungstexte) findet sich auf der Webseite des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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4.5 Whataboutism

Die Verallgemeinerung des BVDW einer bereichsspezifischen Regelung für Telemedien ist als Whataboutism zu bewerten. Es ist der übliche Vorwurf des Doppelstandards.

Jede Aussage zum Einwilligungsdialog der DSK ist abgesehen davon verallgemeinerungsfähig und allgemeingültig. Auch im Bereich Internet of Things und Connected Cars müssten Nutzende […]

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. (2022, März). Stellungnahme. Konsultationsverfahren der DSK zur aktualisierten Orientierungshilfe (Entwurf) für Anbieter:innen von Telemedien (OH Telemedien 2021).

Dieses Argument ist kaum überzeugend, kontraproduktiv und als Ablenkungsmanöver abzulehnen. Es muss allen Beteiligten klar sein, dass es sich um eine spezifische Regelung für Telemedien handelt. Zumal eine Verallgemeinerung in beide Richtungen verlaufen würde – was für Connected Cars gilt, könnte dann auch für Telemedien gelten.

5. Ohne Vertrauen keine digitale Wirtschaft?

Wer sich mit dem digitalen Ökosystem auf Basis von Verhaltensprofilen beschäftigt, erkennt bald, dass es sich um Marktpraktiken handelt, denen Verbraucher*innen misstrauen.

Drei Viertel der Internetnutzer befürchten bei personalisierter Werbung allerdings, dass ihre persönlichen Daten in die falschen Hände geraten. Jeweils mehr als die Hälfte fühlt sich dadurch genervt, beobachtet, bedrängt oder hat kein Interesse daran.

Quelle: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. (2019, März). Ergebnisse: Bevölkerungsbefragung zu personalisierter Werbung (Personalisierte Werbung und E-Privacy 2019).

Machen wir uns ehrlich: Dieses Misstrauen ist gerechtfertigt. Das zeigen unzählige Datenskandale.

[…] we find that most consumers are still reluctant to register their email address with news sites. Across our entire sample, only around a third (32%) say they trust news websites to use their personal data responsibly […].

Quelle: Reuters Institute for the Study of Journalism & University of Oxford. (2022, Juni). Digital News Report 2022.

Zwar wird unablässig betont, dass das Vertrauen von Verbraucher*innen wirtschaftlich unabdingbar sei, allerdings sprechen die Tatsachen eine andere Sprache.

Allein schon der Versuch Facebooks Datenlecks als »normales, industrieübliches« Ereignis umzudeuten, muss jedwedes Vertrauen in dieses Ökosystem zunichte machen.

Dass es oft keine gleichwertige Ja/Nein-Option bei Consent-Bannern gibt, hat daher einen einfachen Grund: Misstrauen. Allerdings ist es zuallererst ein Ausdruck des Misstrauens der Webseitenbetreiber gegenüber einem undurchsichtigen digitalen Ökosystem. Dieses ist nicht darauf ausgelegt, Datenskandale zu verhindern. Im Gegenteil, die Unkultur des Offenlegens privater Informationen ist der Modus Operandi des Systems. Es ist und bleibt eine Situation ungesunder Zwänge: Der Webseitenbeitreiber benötigt die Zustimmung von Verbraucher*innen – dies stellt die vom Ökosystem vorgesehene Verhaltensweise dar (Daten müssen fließen). Beide Akteure misstrauen aber (aus guten Gründen) den inhärenten Risiken des Modus Operandi dieses Ökosystems. Die Zustimmung stellt für den Webseitenbetreiber aber einen wirtschaftlichen Zwang dar.

Wie ein Consent-Banner gestaltet und aufgemacht ist, muss daher ein Ausdruck dieses Zwanges sein – man stupst (nudge) die Rechtsentscheidung von Verbraucher*innen in die vom System verordnete Verhaltensweise.

Consent-Banner: Handelsblatt

Quelle: Durch den Autor erstellt. Zweiter Layer eines Consent-Banners einer deutschen Wirtschaftszeitung

Das Endresultat ist eine Konstellation des Misstrauens aller Beteiligten. Nur das digitale Ökosystem gewinnt – denn Vertrauen oder Misstrauen sind diesem gleichgültig.

6. Grundrechte unter Druck

Man muss mit Sorge feststellen, dass das digitale Ökosystem die Rolle des unabhängigen Journalismus als vierte Gewalt (oder Gatekeeper) in Demokratien marginalisiert und untergräbt. Das mag zwar ein Kollateralschaden sein, allerdings ändert dies nichts an der Tatsache, dass menschliche Verhaltensprofile die Ursache dafür darstellen. Die Finanzierung von digitalen Nachrichtenangeboten ist aber von der Datenzulieferung zu ebenjenen Verhaltensprofilen abhängig. Auf lange Sicht sägen Presseunternehmen damit an dem Ast, auf dem sie sitzen.

Daher ist es dem Autor unverständlich, dass so manche Redaktion eine Denkweise offenbart, die Grundrechte offenbar mit zwei Maßstäben misst – dies wird bei einer Gegenüberstellung bedauerlich offensichtlich. Der Anlass ist dabei der gleiche: Ein Grundrecht soll sich nach wirtschaftlichen Bedürfnissen richten.

Datenschutz muss mit der Wirtschaft abgestimmt werden

Dass Datenschutz wichtig ist und eines gesetzlichen Rahmens bedarf, ist selbstverständlich und wird durch die jüngsten Enthüllungen rund um Facebook und Cambridge Analytica erneut unterstrichen – doch sollte dieser Rahmen nicht gegen die Wirtschaft, sondern mit der Wirtschaft beschlossen werden.

Quelle: Haedke, J. (2018, 25. Mai). EU paradox: Bürokratie soll abgebaut werden – und dann kommt die DSGVO. Focus.de.

Weder Pressfreiheit noch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind Verhandlungsmasse zwischen Wirtschaft und Politik.

Journalistenverband kritisiert: Autoren beweisen »völlige Unkenntnis der Demokratie«

So verlangen die drei Autoren des Positionspapiers die staatliche »Gewährleistung einer ausgewogenen Berichterstattung über Börsengänge« und wollen »einseitig diffamierende Artikel« verbieten. Medien sollen dazu verpflichtet werden, auch über kleine IPOs zu berichten, eine »Disziplinierung der Presse zu sachlicher, richtiger und vollständiger Information« wird gefordert.

Quelle: Positionspapier nun offline: Berater des Wirtschaftsministers fordern »Disziplinierung der Presse« – scharfe Kritik. (2021, 12. Juli). Focus.de.

Wer (zu Recht) bei so manchen Wirtschaftsvertretern eine Unkenntnis demokratischer Grundprinzipien kritisierte, kann nicht andernorts ein Grundrecht zum Wirtschaftsgut herunter schreiben.

Die aufkeimende Informationsgesellschaft setzt demokratische Grundrechte wie Datenschutz und Pressefreiheit unter Druck. Dies ist allerdings keine Übergangserscheinung. Es ist Ausdruck eines Machtkampfes – es geht um die Machtstrukturen in einer Informationsgesellschaft.

Die Plattformisierung unterbricht sowohl kollektive öffentliche Vereinbarungen als auch eingefahrene Marktstrukturen. Durch die Einführung neuer sozialer Kategorien und Selektionsmechanismen reorganisieren Plattformen Wertesysteme und Ökonomien. (van Dijck et al. 2018: 47)

Quelle: Otto Brenner Stiftung & Eichler, H. (2022, April). Journalismus in sozialen Netzwerken – ARD und ZDF im Bann der Algorithmen? (OBS-Arbeitsheft 110).

Aus einem gesellschaftlichen Blickwinkel betrachtet, bedrohen digitale Plattformen demokratische Ordnungs- und Regelsysteme (Institutionen), weil sie deren Legitimation in der Informationsgesellschaft in Frage stellen.

Gefährdet ist die Institution der freien, unabhängigen Presse (ein erhellender Essay findet sich auf netzpolitik.org). Deren Rolle ist es, als Mittler oder Vermittler von (journalistisch geprüften) Informationen Geschehnisse in unserer Alltagswirklichkeit einzuordnen. Bedroht wird sie durch die neue Institution der Plattform-Engagement-Algorithmen. Diese unterwerfen die Rolle des Journalisten, als Erklärer der Vorgänge in der Alltagswirklichkeit, ihrer Content-Gleichgültigkeit – dort wo hysterische, kontroverse Interaktion der Imperativ ist, hat es abgewogene, journalistische Sorgfalt schwer.

I greatly dislike everything about the presentation of TikTok [and Instagram]. Everything about it screams a lack of professionalism and research and I cannot trust it, along with it being obnoxiously loud. Male, 18, USA

Quelle: Reuters Institute for the Study of Journalism & University of Oxford. (2022, Juni). Digital News Report 2022.

Damit wird aber die Legitimation der Institution der freien Presse angezweifelt. Sie wird zu einem Content-Lieferanten degradiert.

An interesting outcome of this data collection is that it shows the audience’s definition of what it means to be a journalist is now much wider than »someone who works for mainstream media«. According to our respondents, journalists can now include YouTubers, podcasters, comedians, authors, and social media influencers.

Quelle: Reuters Institute for the Study of Journalism & University of Oxford. (2022, Juni). Digital News Report 2022.

Ähnliches geschieht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Mit den Worten von Mark Zuckerberg formuliert: »Privatsphäre ist nicht länger eine soziale Norm«. D. h. dieses Ordnungs- und Regelsystem ist nicht länger legitimiert. Die Institution Daten-Ökosystem, mit seiner Ordnung und seinen Regeln, ersetzt es. Woran man diese Tendenz erkennt? Institutionen dienen dazu, menschliches Verhalten zu kontrollieren. Die Herbeiführung eines gewünschten Verhalten ist nichts anderes, als eben die Kontrolle menschlichen Verhaltens.

Es ist daher eher denk- als merkwürdig, dass eine Selbstverständlichkeit zum Streitthema wird: Die einfache Wahl zwischen Ja oder Nein. Damit wird ein Button zum klitzekleinen Symbol für ebenjenen Kampf um Informationen. Eines ist aber festzustellen: Die Vertreter der neuen Daten-Institutionen haben erfolgreich Grundrechte auseinanderdividiert – dabei müsste es schon längst klar sein, dass demokratische Willensbildung ohne »Privatheit« nicht auskommen kann.

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Diskussion

2 Ergänzungen zu “Spannungsfeld: Datenschutz und Online-News”

  1. Comment Avatar Anonymous sagt:

    Danke für diesen Artikel und die entsprechenden Gedanken hierzu.

    Ich fände es durchaus wichtig zu erwähnen, dass die Wirksamkeit von personalisierter Werbung nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist. Sollte sich die Idee durchsetzen, dass andere Werbeformen gleich effektiv (oder effektiver) sind, ist ein großer Teil des beschriebenen „Ökosystems“ Geschichte.

  2. Comment Avatar Mathias sagt:

    Bin begeistert, guter Artikel!

    Aber unter „Grundrechte unter Druck“ hätte ich ergänzt, dass wir den weitaus größten Teil unserer persönlichen Daten routiniert in die USA senden, wo man uns Ausländern überhaupt keinen Grund- bzw. Menschenrechtsschutz gönnt.

    Ganz anders, wir, hier, die EU: Sie schützt Privatheit (u.a. Datenschutz) als Menschenrecht, direkt einklagbar, auch für jeden US-Bürger.

    Warum? Weil Privatheit entscheidend ist für Demokratie, Menschenwürde und (Überwachungs-)Freiheit.
    Deshalb garantieren die USA es auch ihren Bürgern. Sie mögen nämlich Demokratie, Menschenwürde und Freiheit.
    In ihrem Staat, nicht woanders.

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