Übrigens: Die DSGVO schützt Grundrechte natürlicher Personen
Oftmals assoziiert man mit der Datenschutz-Grundverordnung (2016/679/EU-DSGVO) den Schutz personenbezogener Daten. Das ist auch korrekt so, aber greift noch zu kurz. Korrekt müsste man sagen:
Die DSGVO enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.