Übrigens: Die DSGVO schützt Grundrechte natürlicher Personen

Oftmals assoziiert man mit der Datenschutz-Grundverordnung (2016/679/EU-DSGVO) den Schutz personenbezogener Daten. Das ist auch korrekt so, aber greift noch zu kurz. Korrekt müsste man sagen:

Die DSGVO enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

Hilf mit die Spendenziele zu erreichen! Mitmachen ➡