Unerwünschte Newsletter: Vorlage für eine Standard-Antwort

Gerade eben habe ich wieder einen dieser nicht bestellten und absolut nervenden Newsletter erhalten:

Sehr geehrte Kollegen, liebe Pressefreunde,

ich freue mich Ihnen mitzuteilen, dass Füchtner Kommunikation die Pressearbeit für das Cloud Security Unternehmen www.Netskope.com in DACH übernommen hat.

Cloud Security ist ein von vielen Unternehmen nach wie vor stiefmütterlich behandeltes Thema, trotz der immer näher rückenden EU-DSGVO sowie schwerwiegender Datenpannen insbesondere bei US Unternehmen wie z.B. bei Yahoo, Verizon oder der Wirtschaftsauskunftsdatei Equifax.

Dies belegt auch der aktuelle Netskope Cloud Report™, der Ende letzter Woche veröffentlicht worden ist. Anbei erhalten Sie die Pressemitteilung zum Report mit Details und Links zu weiterführenden Informationen.

Wir freuen uns über eine Veröffentlichung und stehen Ihnen für Fragen und Fachartikeln gerne zur Verfügung.

Vielen Dank und viele Grüße
XY

Ein Klick auf die Webseite von www.Netskope.com genügt mir, dann weiß ich: Da will ich nicht Kunde sein. Wer mit Sicherheitslösungen wirbt und seine Seite dann mit Quellen von Drittanbietern (Google, Facebook, Tracker und Werbung) zupflastert, der hat nach meiner Auffassung die Grundlagen der IT-Sicherheit nicht verstanden.

Für solche »ungebetenen« Newsletter habe ich mir mittlerweile eine Standard E-Mail Antwort zurechtgelegt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen sollte Folgendes bekannt sein:
In Deutschland gilt bei E-Mail-Werbung und Newslettern das sogenannte Opt-in-Verfahren. Danach muss der Endverbraucher explizit einer Kontaktaufnahme per E-Mail zustimmen, da sich andernfalls der Unternehmer bei einer nicht erlaubten Kontaktaufnahme wettbewerbswidrig verhält und abgemahnt werden kann. Dies gilt nach einer Entscheidung des BGH (Az.: I ZR 218/07) bereits beim einmaligen Versand einer unerwünschten Werbe-E-Mail.

Des Weiteren steht auf meiner Kontaktseite folgender Hinweis:
Unaufgeforderte Pressemitteilungen, Werbung, Newsletter und Anfragen zur Veröffentlichung von »qualitativ hochwertigen« Gastartikeln wandern direkt in den Papierkorb.

Das bedeutet für Sie: Entfernen Sie mich umgehend vom Newsletter, den ich nicht bestellt habe. Sollte Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, behalte ich mir etwaige rechtliche Schritte vor.

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