WhatsApp: Telefonnummern-Upload illegal?

Gestern hat eine Entscheidung des Familiengerichts in Bad Hersfeld für Aufregung gesorgt. Im Beschluss hat ein Richter einer Mutter auferlegt, sie möge von allen WhatsApp-Kontakten ihres elfjährigen Sohnes, eine schriftliche Einverständniserklärungen einholen – andernfalls dürfe das Kind die App nicht weiter nutzen. Viele erhoffen sich nun eine »Signalwirkung« an WhatApp-Nutzer von diesem Beschluss. Ich würde mal prophezeien diese bleibt aus. Der durchschnittliche WhatsApp-Nutzer wird sich von diesem Beschluss nicht beeindrucken lassen – warum auch. Die eigentliche »Tathandlung«, also das Auslesen bzw. das Matching zwischen Telefonnummer und WhatsApp-Nutzer, wird ja von WhatsApp begangen. Seit langem ist bekannt, dass die in den Geschäftsbedingungen vorgesehene Datenweitergabe an WhatsApp nicht deutschem Recht entspricht. Abmahnungen an private WhatsApp-Nutzer wird es nach meiner Auffassung nicht geben. Eventuell hat der Beschluss Auswirkungen im geschäftlichen Umfeld, wo WhatsApp aber sowieso nicht erlaubt ist, außer es wird explizit von WhatsApp genehmigt – jedenfalls steht es so in den AGBs von WhatsApp selbst:

Zulässige Nutzung unserer Dienste
Du darfst auf unsere Dienste nur für rechtmäßige, berechtigte und zulässige Zwecke zugreifen bzw. sie für solche nutzen. Du wirst unsere Dienste nicht auf eine Art und Weise nutzen (bzw. anderen bei der Nutzung helfen), die:

[…]

(f) irgendeine nicht-private Nutzung unserer Dienste beinhaltet, es sei denn, dies wurde von uns genehmigt.

Eine Signalwirkung wird vermutlich also ausbleiben. Im Grunde müssen wir da doch ganz woanders ansetzen:

  • Offensichtlich verstößt die Datenweitergabe (Telefonnummern) an WhatsApp gegen deutsches Recht – auch wenn sich WhatsApp bzw. Facebook wohlwissend dagegen in den AGBs »abgesichert« hat. Warum wird nicht hier angesetzt und direkt WhatsApp angemahnt? Im Grunde begeht ja WhatsApp die Tathandlung und verstößt wohlwissend gegen deutsches Recht. Womöglich ist der Beschluss ein willkommenes Druckmittel gegen WhatsApp. Also liebe Verbraucherschutzverbände tut doch mal was für euer Ansehen.
  • So lange WhatsApp-Nutzer nicht begreifen, dass es sich auch bei Telefonnummern um personenbezogene Daten handelt, die schützenswert sind, wird sich aus Nutzersicht nichts ändern. Allerdings ist der Zug hier schon lange abgefahren, denn leider gilt oftmals das Motto »Ich habe doch nichts zu verbergen«. Bedeutet: In diesem Kontext wird gerne auf andere geschlossen, denn was kann schon schlimm daran sein, die Telefonnummern seiner Kontakte einfach ungefragt weiterzugeben? Das Problem der ungefragten Datenweitergabe wird also von den meisten Nutzern als gar keines gesehen. Hier muss / sollte Aufklärung erfolgen, bereits in der Schule.

Der eigentliche Aufreger ist aber ja noch ein ganz anderer: Seit Ende August 2016 hat WhatsApp angekündigt, künftig die Telefonnummer der Nutzer an Facebook weiterzugeben – derzeit ist das für deutsche Nutzer ausgesetzt.

Zusammengefasst: Aus Nutzer-Sicht wird sich nichts ändern. Der Beschluss mag aber ein Druckmittel gegen WhatsApp sein – sofern die Verbraucherschutzverbände endlich mal in die Gänge kommen.

Update: Ich liege falsch. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen WhatsApp bereits Klage eingereicht. Mea culpa. ;-)

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