BGH: Nutzung von Adblockern ist zulässig

Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Nutzung von Adblockern zulässig ist. Zitat aus dem Urteil:

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute entschieden, dass das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt

In diesem Sinn: Jeder Internet-Nutzer sollten sich im eigenen Interesse einen Adblocker installieren und damit das Risiko für Sicherheit und Privatsphäre minimieren, dass mit der Einblendung von Werbung einhergehen kann. Im Beitrag »Firefox: uBlock Origin – Firefox-Kompendium Teil2« findet ihr eine passende Anleitung für den beliebten Adblocker uBlock Origin.

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