Disneys Datenmacht: Teil I

Disney Datenmacht1. Der Disney-Konzern

Wer an Disney denkt, denkt wahrscheinlich an Filme für die ganze Familie, an Vergnügungsparks, an Musik oder an bestimmte Figuren. Das klingt nach einem großen, aber auf den ersten Blick nicht allmächtigen Konzern. Doch der Schein trügt, denn der Disney-Konzern ist größer, als man denkt.

Zu Disney gehören zum Beispiel folgende Firmen und Marken: Lucasfilm, Pixar, Marvel, ABC (US-Fernsehsender), ESPN (US-Sportsender), Buena Vista Theaters Inc., Touchstone Pictures, 20th Century Studios, National Geographic Channels, Fox Sports Network, Fox, Sky (auch Sky Deutschland), Vice Media, Star TV, Hulu, History Network, Lifetime Entertainment Network, American Broadcasting Company, GoPro, X Games, Hollywood Records und viele mehr.

Auch verschiedene Hotelketten, Finanzdienstleister, IT-Unternehmen, Touristikunternehmen und Radiosender gehören dazu. Überdies hat Disney eine lange Geschichte mit Apple, insbesondere mit Steve Jobs, dem ehemaligen CEO der Pixar Animation Studios. Als Pixar mit Disney fusionierte, war Steve Jobs der größte Einzelaktionär der Walt Disney Company. Um es kurz zu machen: Disney hat sehr viel Macht.

Eine Übersicht über alle (bekannten) Unternehmen findet sich hier (dieser Artikel ist nicht datiert, daher können Teile nicht mehr aktuell sein) und hier.

Gastbeitrag von FrauTux

FrauTux ist der Alptraum aller faulen Datenschutzbeauftragten und für die eine oder andere (bittersüße) Kritik hier verantwortlich. Seit 2011 beschäftigt sie sich beruflich mit dem Datenschutz. Sie ist Informatikerin mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und mag keine Einführungstexte oder wenn jemand als Experte bezeichnet wird. Seit 2019 schreibt sie für den Kuketz Blog und hat sich hier intensiv mit den Bereichen Tourismus und Bildung auseinandergesetzt. Ihre Spezialität: Komplexe Themen möglichst verständlich und manchmal auch humorvoll aufzubereiten.

Dieser Beitrag ist Teil einer Artikelserie:

2. Nutzt Disney seine Macht und nimmt aktiv Einfluss auf gesellschaftliche Geschehnisse?

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Auf jeden Fall gibt es viele Berichte darüber, wie das, was Disney macht, ganze Generationen beeinflusst. Der Disney-Konzern wurde in den 1940-1950er Jahren weltberühmt. Damals suchte man nach einem Ort für Familien, an dem sowohl kleine als auch große Kinder Spaß haben konnten, und so entstand Disneyland in Kalifornien. Damals galt ein wesentlich konservativeres Familienbild als heute als normal und dieses Familienbild sollte natürlich erhalten bleiben, weshalb auch damals schon in gewisser Weise Einfluss darauf genommen wurde, wie die Zuschauer in den Filmen entsprechend erzogen wurden.

Disney stand lange Zeit (wie Walt Disney selbst) für konservative Familienunterhaltung. Dies galt auch weit über den Tod von Walt Disney hinaus, da lange Zeit Familienmitglieder an der Spitze des Konzerns standen und einen gewissen Einfluss auf den Konzern ausübten, um das Disney-Erbe zu bewahren. In den letzten Jahren hat sich das Bild gewandelt, was zum Teil zu diversen Eklats geführt hat, da Disney mittlerweile vom konservativen Familienbild abweicht und auch in Florida eine Diskussion ausgelöst hat, als sie sich gegen ein floridianisches Gesetz wehrten, inwieweit sich ein Konzern in die Politik einmischen darf.

Besonders relevant dabei ist, dass Disney als größter privater Arbeitgeber Floridas gilt und eine Sondergenehmigung des Staates Florida hatte, quasi autark zu agieren (z.B. ohne viel Bürokratie und Genehmigungen eigene Kraftwerke für die Parks zu bauen). Nach einem Einspruch der Regierung Floridas wurde Disney dieser Status aberkannt.

Egal auf welcher Seite man persönlich in der Debatte steht: Die Information ist wichtig, denn wir wissen nun, dass Disney damals wie heute einen gewissen Einfluss hat, dass diverse Medienunternehmen zum Disney-Konzern gehören und wir wissen, dass Medienkonzerne (Nachrichten/Radio etc.) uns und unsere Meinungen stark beeinflussen.

Ist das ein Einzelfall, weil sich das Weltbild geändert hat? Nein, denn Disney gehörten auch diverse Städte (richtig gelesen), in denen ebenfalls das Weltbild des Disney-Konzerns auf die Bewohner übertragen wurde. Als Paradebeispiel gilt die Planstadt Celebration im Bundesstaat Florida. Diese galt bereits in den 90er Jahren als Big-Brother-Stadt, da sich jeder Bewohner an bestimmte, von der Disney-Company aufgestellte Regeln halten musste, um in der Stadt leben zu dürfen. So war bspw. das Grillen im eigenen Garten verboten, die Farbe der Vorhänge wurde vorgeschrieben, die Fahne im Garten (und deren Größe) als auch wie die eigenen Kinder zu erziehen sind. Mehr dazu auch hier.

Nicht nur wurden die verschiedenen Altersgruppen gemeinsam unterrichtet, es wurde auch die sogenannte Ganzwortmethode angewendet. Das heisst: Die ersten Klassen lernten nicht einzelne Buchstaben, sondern gleich ganze Wörter. Noten gab es keine, dafür schriftliche Bewertungen. Alles in allem eine eher experimentelle Vorgehensweise, die nicht bei allen Eltern gut ankam. ~ 20min.ch

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es auch eine Stadt in Kalifornien gibt, die der Walt Disney-Cooperation gehört: Golden Oaks.

Und jetzt fehlt noch das Puzzleteil, dass Disney auch sehr stark im Big Data Markt mitspielt.

3. Big Data

Beispielsweise wurde auf der Harvard Website ein Artikel über Big Data und Disney veröffentlicht, in dem erklärt wird, wie Daten in Vergnügungsparks und Hotels gesammelt und anschließend analysiert werden, um »das Kundenerlebnis zu verbessern«. So weiß Disney z.B. wie ausgelastet die Hotels sind, wann die Besucher frühstücken, wie lange die Wartezeiten in den Disneyparks sind, welche Altersgruppen welche Attraktionen bevorzugen und vieles mehr.

Es gibt auch immer wieder Hinweise, dass Disney-Firmen an europäischen Bahnsystemen arbeiten (z.B. Analyse der Wartezeiten an Warteschlangen/Drehkreuzen etc.), aber ich kann diese Information nicht bestätigen. Sollte jemand eine seriöse Quelle haben, kann er diese gerne dem Blog zukommen lassen.

Disney beschäftigt derzeit ca. 1000 Mitarbeiter, die sich ausschließlich mit dem Thema Big Data beschäftigen. Doch wer steckt eigentlich hinter der digitalen Führung im Big Data Business bei Disney?

Ein Artikel bei Gemba hat genau dies aufgearbeitet:

So how does Disney create digital magic with big data?

It starts with strong digital leadership that understands the transformative power of big data. Disney’s board members include Sheryl Sandberg, COO Facebook, and John Chen, CEO Blackberry, and Jack Dorsey, Founder of Twitter, is the Executive Chairman.

oder auf Deutsch:

Wie schafft Disney digitale Magie mit Big Data?

Es beginnt mit einer starken digitalen Führung, die die transformative Kraft von Big Data versteht. Zu den Vorstandsmitgliedern von Disney gehören Sheryl Sandberg, COO von Facebook, und John Chen, CEO von Blackberry, und Jack Dorsey, Gründer von Twitter, ist der Executive Chairman.

Fassen wir zusammen: Wir wissen, dass Disney einen enormen Einfluss in der Medienwelt hat und auch, dass Disney sowohl in der Gegenwart als auch in der Vergangenheit immer wieder politisch aktiv Stellung bezogen hat und auch selbst Einfluss auf Generationen durch seine Medienunterhaltung nimmt. Wir wissen auch, dass Disney in der Big Data Analyse aktiv ist und zumindest zeitweise (oder vielleicht immer noch) eng mit Facebook/Meta und Twitter zusammenarbeitet.

Das bringt uns zur nächsten Frage: Wie steht es um den Datenschutz?

4. Datenschutz bei Disney

Es ist mittlerweile bekannt, dass in Celebration die Bewohner regelmäßig auf die Einhaltung der Regeln kontrolliert wurden. Relativ bekannt ist auch, dass Disney (außerhalb Europas) bereits seit über 10 Jahren biometrische Merkmale (Fingerabdrücke) verwendet und speichert.

Aus den Marvel-Filmen (Disney-Unternehmen) wissen wir: »Aus großer Macht folgt große Verantwortung« (Spiderman). Aufgrund der Größe des Unternehmens ist es kaum möglich, alles zu durchleuchten, aber ich habe mir einige Bereiche angeschaut.

Die zentralen Fragen, die ich mir gestellt habe, waren:

  • Inwieweit werden Daten zusammengeführt?
  • Wie einfach ist es, an Informationen zu kommen?
  • Werden Daten, die innerhalb der EU gesammelt wurden, weitergegeben?
  • usw.

5. Die Hotels in Paris

Wer in einem Disney-Hotel in Paris übernachten möchte, weiß, dass dahinter die Firma EURODISNEY S.A.S (mit Sitz in Frankreich) steht, die zum Disney-Konzern gehört. Selbstverständlich sind nahezu alle Hotels im Umkreis um das Disneyland Paris Disney- oder Disney Partnerhotels.

Doch werden die Daten der Hotelgäste an den US-Konzern weitergegeben, welche Daten werden erhoben und wo werden sie gespeichert?

Auf der offiziellen Website von Disneyland Paris können alle Disney-Hotels und Disney-Partner-Hotels in Paris eingesehen werden. Derzeit sind es 13 Hotels. Ich habe mich auf die 7 Disney-Hotels konzentriert.

Wie genau die Disney-Hotels mit dem Datenschutz umgehen, wohin die Daten gehen oder Ähnliches steht nicht in der Datenschutzerklärung von Disneyland Paris. Es wird aber schnell klar, dass man in einem Disney-Hotel ca. 700 € pro Person und Nacht bezahlt und da sollte man eigentlich die höchsten (Datenschutz-)Standards erwarten.

Disney bietet jedoch keine Möglichkeit, die Hotels direkt zu kontaktieren. Es gibt keine E-Mail-Adresse oder Telefonnummern der Hotels für Voranfragen jeglicher Art. Auch Reisebüros, die nicht zum Disney-Konzern gehören, haben (verständlicherweise) keine Kontaktadressen der Hotels für Voranfragen herausgegeben. Auch der für diese Anfragen zuständige Disney-Gästeservice antwortete statt mit Informationen nur mit einer allgemeinen Datenschutzerklärung. An dieser Stelle sei auch noch erwähnt, dass hierbei die US-Software ZenDesk zum Einsatz kam.

Doch es wird noch besser: Klickt man auf der europäischen Website der EURODISNEY S.A.S auf Datenschutzerklärung, so wird man auf die Website der Walt Disney Company mit Sitz in Kalifornien weitergeleitet.

Klickt man auf EU-Hinweise Datenschutz, bleibt man auf der Seite der EURODISNEY S.A.S., aber auch hier wird es merkwürdig. Zum einen ist die Datenschutzerklärung sehr dürftig und zum anderen steht in einem der ersten Sätze:

Ihre persönlichen Informationen werden von The Walt Disney Company Limited, 3 Queen Caroline Street, Hammersmith, London W6 9PE, Vereinigtes Königreich, verwaltet.

Die personenbezogenen Daten der EURODISNEY S.A.S. mit Sitz in Frankreich werden von einer anderen Disney-Gesellschaft in London verwaltet?

und

Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei Ihrer lokalen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz oder beim UK Information Commissioner’s Office einzulegen.

Das heißt, wenn ich in einem Hotel in Frankreich übernachte, soll ich eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde in England einreichen? So geht das Spiel in der Regel nicht, denn bei Verstößen des Datenschutzes in Frankreich, ist auch die französische Datenschutzbehörde (CNIL) dafür zuständig. Die UK sind erst seit 2021 ein sicheres Drittland für die Datenübertragung, da sie nicht mehr Teil der EU sind. Ich begann mit dieser Recherche bereits 2020.

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5.1 OneTrust Privacy-Portal

Wendet man sich dann (per E-Mail) an den angegebenen Datenschutzbeauftragten von Disney in Großbritannien, erhält man eine E-Mail mit einem Link zu einem onetrust.com-Portal. OneTrust ist eine Firma mit Sitz in Atlanta, Georgia (USA). Wenn man auf diesen Link klickt, wird man nach seiner E-Mail-Adresse und seinem Zugangscode gefragt:

Disney E-Mail

OneTrust

Neugierig, ob meine E-Mail-Adresse verarbeitet wird, gebe ich sie ein und beantrage einen Zugangscode. Nach erfolgreichem Login sehe ich mein Profil und dass der Datenschutzbeauftragte in London auch meine gesamte E-Mail einschließlich der Antwort des Datenschutzbeauftragten dort hinterlegt hat, anstatt mir per E-Mail zu antworten:

Privacy-Portal OneTrust

Wie man sieht, wird wieder sehr allgemein mit der unzureichenden Datenschutzerklärung geantwortet. Da ich seit über einem Jahr an diesem Artikel arbeite, habe ich natürlich auch 10 Monate nach Erhalt der E-Mail des Datenschutzbeauftragten überprüft, ob ich immer noch einen Access Code anfordern und auf die Kommunikation zugreifen kann. Den Access Code kann ich immer noch anfordern, aber die Daten sind gelöscht. Da Disney selbst bzw. jedes Unternehmen einer Nachweispflicht nach der DSGVO unterliegt (Art. 5 Abs. 1 DSGVO), könnten die Daten dort noch vorhanden sein.

Ich versuche aber weiterhin, Informationen darüber zu erhalten, was Disney von den Hotelgästen wissen möchte (z.B. Scannen von Personalausweisen, Datenerhebung bei Minderjährigen, wann werden die Daten gelöscht usw.). Hier der Hinweis, dass auch in Frankreich das Hotelpersonal die Personalausweise nicht scannen darf, was jedoch, wie in vielen Ländern, das Personal nicht daran hindert, es dennoch zu tun oder es anzufordern.

Zu diesem Zweck gibt es auf der Website von Disneyland Paris eine Nummer mit Frankfurter Vorwahl, über die man mit einem für Disney in Deutschland tätigen Callcenter verbunden wird (über das man auch seine Reise buchen und Zahlungsdaten sowie andere persönliche Daten angeben kann).

5.2 Kein Opt-out beim Call-Center

Bevor man zu einem Call-Center-Agenten durchgestellt wird, erfolgt der Hinweis, dass die Gespräche zu Schulungszwecken aufgezeichnet werden. Auf ein Opt-out wird nicht hingewiesen. Das Telefonat ist somit indirekt mit einer Einwilligung in die Aufzeichnung verbunden. Es gibt auch keine alternative Telefonnummer für wichtige Fragen.

Wenn sich ein Mitarbeiter des Call-Centers meldet und man möchte der Aufzeichnung widersprechen (ich habe das zweimal bei zwei verschiedenen Mitarbeitern versucht), wissen diese weder Bescheid noch haben sie die Möglichkeit oder Einfluss darauf, was aufgezeichnet wird. Der Anrufer hat also keine Möglichkeit zu widersprechen oder sein Auskunftsrecht wahrzunehmen. Hinzu kommt, dass über diese Hotline auch Buchungen vorgenommen werden können. Das Webbuchungsformular von Disneyland Paris ist leider auch in keiner Weise DSGVO-konform und gibt sehr viele Daten weiter und funktioniert z.B. ohne externe Einbindungen überhaupt nicht. Man weiß auch nicht, mit welcher Software die Stimme aufgezeichnet wird. Außerdem werden dort, wenn Zahlungsinformationen sprachlich in der Aufzeichnung übermittelt werden, diese wahrscheinlich auch noch ungehasht und ohne Löschmöglichkeit durch den Betroffenen und ohne Angabe über welchen Zeitraum gespeichert.

5.3 Beschwerden bei Aufsichtsbehörden

Hierüber wurden sowohl die französische Datenschutzbehörde CNIL (Le formulaire a été enregistré le 02/04/2022 17:17 avec le numéro 28-7285) als auch (da Frankfurter Telefonnummer) der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Eingangsbestätigungam 22.04.2022 seitdem keine weitere Korrespondenz) informiert:

CNIL

Inhalt (ins Deutsche übersetzt, da die CNIL nur Beschwerden in französischer Sprache akzeptiert) der Beschwerde an die CNIL:

Meine Beschwerde richtet sich gegen :EURO DISNEY ASSOCIES SAS, CHESSY, ILE DE FRANCE https://disneylandparis.com

Ich habe eine Anfrage an das Disneyland Resort Paris bezüglich des Datenschutzes bei Hotelbuchungen gerichtet, da diese in der Datenschutzerklärung von Disneyland Paris nicht erwähnt werden.

Ich fragte insbesondere:

  • um eine Kontaktmöglichkeit, um im Zweifelsfall direkt beim Hotel (Davy Crockett Ranch) nachfragen zu können, da keine Kontaktmöglichkeit angegeben war.
  • ob dieses Hotel (Davy Crockett Ranch) Ausweise scannt oder nur überprüft.
  • ob die Kundendaten außerhalb der EU (z.B. in den USA) verarbeitet werden.
  • welche Hotelsoftware oder ob hier eine Cloud verwendet wird.
  • ob meine Daten mit allen Disneyland-Hotels geteilt werden bzw. mit dem Disney-Konzern und möglichen weltweiten Partnerunternehmen oder nur für die Davy Crockett Ranch sichtbar sind.
  • Da das Privacy Shield Abkommen zwischen der EU und den USA gekippt wurde, ist derzeit kein sicherer Datenaustausch möglich.

Keine meiner Fragen wurde beantwortet. Es dauerte mehr als sechs Wochen, bis ich eine Antwort per E-Mail erhielt. Sie kam nicht aus Frankreich, sondern aus Großbritannien. Seit dem Brexit hat Großbritannien, aber kein europäisches Datenschutzniveau mehr.

Außerdem war die Antwort auf meine Fragen nicht in der E-Mail enthalten. Meine Anfrage wurde in ein externes Tool eingegeben, in dem ich meine E-Mail speichernmusste, um die Antwort von Disney lesen zu können, oder meine E-Mail wurde möglicherweise bereits von Disney gespeichert und ich habe sie mit meiner Eingabe nur verifiziert. Wenn ich eine Anfrage per E-Mail schicke, erwarte ich auch eine Antwort per E-Mail.

Zudem wird die Plattform, auf der ich mich registrieren musste, nicht von Disney, sondern von Trust One, einem amerikanischen Unternehmen, betrieben. Die Datenschutzabteilung von Disneyland Paris leitete meine Anfrage zum Datenschutz daher zunächst an das Vereinigte Königreich weiter. Das Vereinigte Königreich hat dann meine Daten in ein amerikanisches Portal eingegeben (ohne meine Zustimmung oder mein Wissen) und um die Antwort zu lesen, musste ich mich registrieren. Allein aus diesem Grund halte ich dies für eine Verletzung des Datenschutzes.

Außerdem habe ich keine Antworten auf meine Fragen erhalten. Die Antworten sind nicht in der Datenschutzerklärung von Disneyland Paris enthalten. Es gibt auch keine separate Website für die Davy Crockett Ranch.

Meines Erachtens handelt es sich um einen schwerwiegenden Datenschutzverstoß, da Disneyland Paris seine Kunden nicht darüber informiert, was mit den Daten der Hotelgäste geschieht, und auf Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten diese Daten auch noch missbräuchlich verwendet.

In der Anlage sende ich Ihnen einige Screenshots. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die Website www.disneylandparis.com nicht mehr nutzbar ist, wenn man keine Marketing-Cookies akzeptiert, was ebenfalls einen Datenschutzverstoß darstellt.

Vielen Dank.

Die CNIL hat die Anfrage über ein Jahr liegen lassen und auch erst nach internem Druck ein Antwortschreiben verfasst. Über die Wochen hinweg habe ich meine Anfrage auch um weitere Punkte ergänzen müssen.

Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass zu dem Zeitpunkt (auch wenn der Artikel jetzt erst herauskommt), das Privacy Shield gekippt war und das Vereinte Königreich kein anerkanntes Drittland war.

Am 03.03.2023 bekam ich eine Antwort der CNIL (ins Deutsche übersetzt):

Guten Tag, Sie haben bei der Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) eine Beschwerde gegen das Unternehmen EURO DISNEY ASSOCIES SAS eingereicht.

Zunächst möchten wir Sie bitten, die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerde zu entschuldigen. Unsere Kommission erhält immer mehr Beschwerden, was sich auf die Bearbeitungsdauer auswirkt. Zunächst möchte ich Ihnen bezüglich des Unternehmens, gegen das sich Ihre Beschwerde richtet, nach Prüfung durch die CNIL mitteilen, dass das Unternehmen, das für die im Rahmen von Reservierungen oder Aufenthalten in den Hotels und im Park Disneyland Paris durchgeführten Verarbeitungen verantwortlich ist, die Gesellschaft The Walt Disney Company Ltd. mit Sitz in London ist.

In Bezug auf Ihre Beschwerde haben Sie mehrere Probleme angesprochen.

Zunächst gaben Sie an, dass das Unternehmen Ihnen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Fragen gegeben habe, die Sie am 22. Februar 2022 per E-Mail an »Disneyland Resort Paris« bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Disney-Gruppe und durch das Hotel »Davy Crockett Ranch« gestellt hatten.

Insbesondere wollten Sie wissen, ob bei der Ankunft im Hotel eine Kopie des Personalausweises angefertigt oder lediglich eine Überprüfung vorgenommen wird. Sie wollten auch wissen, ob die Daten der Gäste des Hotels »Davy Crockett Ranch« mit allen Hotels der Disney-Gruppe geteilt werden.Was Ihre Wünsche nach einer direkten Kontaktmöglichkeit zum Hotel sowie nach der vom Hotel verwendeten Software betrifft, so weise ich Sie darauf hin, dass es nicht Aufgabe der CNIL ist, sich zu diesen beiden Punkten zu äußern. Sie fallen nämlich in den Bereich der Geschäftsbeziehung mit den Kunden und der internen Organisation des Unternehmens, was nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutzverordnung (DSGVO) und des Gesetzes vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung fällt.

Zweitens stellen Sie ganz allgemein die Frage, ob das Unternehmen die geltenden Vorschriften für die Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union im Rahmen der von ihm durchgeführten Verarbeitungen einhält.Drittens geben Sie an, dass die Website von www.disneylandparis.com nicht mehr »nutzbar« sei, sobald der Nutzer Schreib- und/oder Lesevorgänge mit dem Zweck »Marketing« ablehnt.

Viertens geben Sie an, dass es nicht mehr möglich wäre, eine Parkkarte zu buchen, ohne die Identität des Karteninhabers anzugeben.Schließlich geben Sie auch an, dass Telefonanrufe beim Kundenservice systematisch aufgezeichnet würden, ohne die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass die CNIL ein Schreiben an die Abteilungen der Zielgesellschaft gerichtet hat, um sie zu den in Ihrer Beschwerde angesprochenen Sachverhalten zu befragen.

Ich weise Sie darauf hin, dass die Bearbeitung Ihrer Beschwerde aufgrund der zahlreichen Themen, die mit Ihrer Beschwerde verbunden sind, und der Komplexität einiger dieser Themen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die Dienststellen der CNIL werden sicherlich auf Sie zurückkommen, um Sie über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit zu informieren.Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.

[Name Juristin], Abteilung für die Wahrnehmung von Rechten und Beschwerden

Seitdem hat keine weitere Korrespondenz stattgefunden. Selbstverständlich habe ich auch eine Anfrage an den Privacy Commissioner in London gerichtet. Hier habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Die Problematik des Call-Centers in Frankfurt (Main) habe ich später in einer weiteren Anfrage ergänzt.

Von der hessischen Datenschutzbehörde erhielt ich am 26.04.2022 folgendes Feedback:

Da sich Ihre Eingabe gegen ein Unternehmen mit Sitz in Frankreich richtet, ist nun in einem Verfahren nach Art. 56, 60 ff. DSGVO von mir zu prüfen, ob die französische Datenschutzaufsichtsbehörde in Ihrer Sache Amtshilfe leisten oder als federführende Datenschutzaufsichtsbehörde gegenüber dem Unternehmen tätig werden muss. Ich werde zu diesem Zweck mit der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen und mich unaufgefordert wieder bei Ihnen melden, sobald mir neue Informationen in Ihrer Angelegenheit vorliegen.

Seitdem hat keine weitere Korrespondenz stattgefunden. Bei der 069er-Nummer handelt es sich nach eigenen Angaben der Mitarbeiter am Telefon ebenfalls um einen Standort in Frankfurt am Main.

6. Aussicht

Da die Recherche sehr umfangreich ist, wird dieser Artikel zur besseren Lesbarkeit in mehrere Teile aufgeteilt. Im nächsten Teil geht es um das Disney-Konto, den Parkbesuch und mehr und wer weiß, vielleicht gibt es bis dahin auch eine Antwort von der Datenschutzbehörde. ;-)

Bildquellen:

Paris: Freepik from www.flaticon.com is licensed by CC 3.0 BY

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