Gesundheits-App Vivy: Einsendungen und Hinweise von Lesern

Anbei ein paar Einsendungen und Hinweise zur Gesundheits-App Vivy.

[1] Anlässlich der Spiegel-Online Berichterstattung hat Vivy ein Statement auf seiner Webseite veröffentlicht. Darin wird behauptet:

Der Gesetzgeber hat bereits in § 68 SGB V vorgesehen, dass Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Gesundheitsakte anbieten müssen.

Das ist schlicht und einfach falsch, wie wir hier nachlesen können:

Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können die Krankenkassen ihren Versicherten zu von Dritten angebotenen Dienstleistungen der elektronischen Speicherung und Übermittlung patientenbezogener Gesundheitsdaten finanzielle Unterstützung gewähren. Das Nähere ist durch die Satzung zu regeln.

Mittlerweile wurde das Statement korrigiert, aber im Web-Archive finden wir noch die ursprüngliche Fassung.

[2] Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat darauf hingewiesen, dass die in der Pressemitteilung der Vivy-Macher enthaltene Angabe, die App sei vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Medizinprodukt zugelassen, schlichtweg falsch sei. Solche Zulassungen können gar nicht erfolgen, da Medizinprodukte anders als Arzneimittel lediglich nach CE-Norm zertifiziert werden, das genannte Amt hat damit jedoch rein gar nichts zu tun.

[3] Ende 2016 wurden beim 33C3 schwere Sicherheitsmängel beim Bank-Startup N26 aufgedeckt. Fun-Fact: Christian Rebernik (Gründer von Vivy) war bei N26 Technik-Chef, CTO und Co-Geschäftsführer. Übrigens ist auch die N26-App mit Trackern zugepflastert.

Wer noch weitere Hinweise hat, der kann mir diese gerne zusenden.

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