TK-App: Fitnessprogramm der TK mehr als fragwürdig

Über die TK-App können Versicherte am TK-Bonusprogramm teilnehmen – also Gesundheitsdaten abliefern und dafür Punkte sammeln. Die Rahmenbedingungen für das Fitnessprogramm sind allerdings mehr als fragwürdig. Für die Teilnahme am Fitnessprogramm benötigt ein Versicherter Folgendes:

Schrittzählung über die Apple Health App, Google Fit oder Samsung Health und Ihr Smartphone oder einen kompatiblen Fitnesstracker.

Beim verlinkten Dokument finden wir dann folgenden Hinweis:

Wird mein Fitnesstracker unterstützt?
Seinen Alltag mit Fitnesstrackern zu analysieren, liegt im Trend. Nahezu monatlich kommen neue Modelle auf den Markt. Durch einen fehlenden allgemeingültigen Standard ist es schwer, in der TK-App alle Modelle zu unterstützen.
Hinweis: Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf eines neuen Fitnesstrackers über die Kompatibilität mit Google Fit, Samsung Health, Apple Health oder Fitbit, wenn Sie das Fitnessprogramm damit nutzen möchten.

Wer also mitmachen möchte, der wird zwangsläufig nicht umhinkommen auf Google Fit, Samsung Health, Apple Health oder Fitbit zu setzen. Da hat man die Wahl zwischen Pest und Cholera. Die Plattform mobilsicher.de schreibt zu Google Fit:

Google hat für die gesammelten Gesundheitsdaten keine besonderen Schutzvorkehrungen vorgesehen. Der Konzern warnt lediglich davor, sensible Gesundheitsdaten abzuspeichern, beziehungsweise anderen Apps zu den Daten Zugang zu gestatten. Denn die Daten werden im Google-Konto des Nutzers gesammelt und unterliegen den gleichen Bedingungen, wie die anderen Daten im Google-Konto auch. Google-Fit Anwender sollten sich also auf entsprechende Werbung einstellen.

Auch Googles App zeigt eine gewisse Sammelwut. Ist die Fit-App installiert, lässt sie sich auch durch einen Neustart oder das Beenden der App nicht daran hindern, Daten über die Aktivitäten des Nutzers zu sammeln. Wer das nicht möchte, kann lediglich die Aktivitätenerkennung abschalten, die Bewegungsformen, wie Laufen oder Radfahren unterscheiden kann.

Insbesondere bei Verwendung von Zusatzgeräten, wie Fitness-Trackern oder Smartwatches sowie beim Einsatz fremder Apps sollten Anwender die Vereinbarungen zur Datenweitergabe und -nutzung studieren.

Wer einmal einen Blick in die Datenschutzerklärung zu Google geworfen hat, der weiß: Google sammelt alles. Über Google Fit eben auch noch sensible Gesundheitsdaten.

Gerade die Schrittzählerfunktion ließe sich mit minimalen Aufwand in die TK-App integrieren. Stattdessen setzt die TK lieber auf externe Anbieter und begnügt sich mit einer Schnittstelle. Der Dumme: Der Versicherte, der seine Gesundheitsdaten dann frei Haus mit Datensammlern wie Google teilen muss, falls er am Fitnessprogramm teilnehmen möchte.

In den FAQ geht die TK dann auch noch auf Datenschutzbedenken ein:

Wo werden meine Daten gespeichert?

Das Start- und das Enddatum, die gewählte Datenquelle sowie die pseudonymisierte User-ID des jeweiligen Fitnesstrackers, werden auf Servern der Techniker gespeichert. Die zurückgelegten Schritte werden nur für Ihre Fortschrittsanzeige aus der verbundenen Datenquelle in die TK-App übertragen und verwendet. Die Schritte werden nicht dauerhaft in der TK-App gespeichert, lediglich der erfolgreiche Abschluss. Die Techniker hat somit keinen Zugriff auf Ihre tatsächlichen Schritte.

Das mag alles stimmen – da allerdings Google Fit und Co. vorausgesetzt werden, landen die aufgezeichneten Fitnessdaten (erhoben im Rahmen des Fitnessprogramms) aber nicht nur bei der TK, sondern eben auch bei Fremdanbietern. Datenschutz, fuck yeah!

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