Uber: Hat es sich bald ausgeubert?

Der EuGH stellt in einem Urteil vom 20.12.2017 fest:

Die von Uber erbrachte Dienstleistung der Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern fällt unter die Verkehrsdienstleistungen.

Ka-Wumms Uber – das war ein Crash mit möglicher Todesfolge! Das bedeutet: Gleiche Regeln wie für Taxi-Unternehmen.

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