Adblocker: Weiterer Erfolg vor Gericht

AdBlock Plus (Eyeo GmbH) stand erneut vor Gericht und wurde mit zahlreichen Vorwürfen konfrontiert: Marktmissbrauch, Verstöße gegen Urheberrechte und Aushöhlung der Pressefreiheit. Das Oberlandesgericht München konnte allerdings nichts Gesetzwidriges beim Vertrieb eines Adblockers erkennen.

Der Kampf von Adblock Plus gegen die Verlagsbranche in allen Ehren, verwenden solltet ihr das Addon dennoch nicht.

Merken solltet ihr euch allerdings die Namen der Kläger und euch überlegen, dort noch zu »konsumieren«:

  • Süddeutsche Zeitung
  • IP-Deutschland
  • ProSiebenSat1

Ein Leser vom Kuketz-Blog hat die Süddeutsche Zeitung in der Vergangenheit übrigens mal mit der Tracking-Problematik konfrontiert, die durch Auslieferung von Online-Werbung entsteht. Die Antwort (Auszug) der SZ war damals:

Große gängige Adblocker tracken ebenfalls, die Nutzerdaten sind dabei freilich nicht vor einer Weitervermarktung geschützt – ein Aspekt, der mitunter außer Acht bleibt. Bitte beachten Sie dabei auch, dass ein Großteil der verfügbaren AdBlocker oder Scriptblocker nur oberflächlich den Eindruck erwecken, dass ein Nutzer sich dadurch schützt, im Hintergrund jedoch eigene wirtschaftliche Interessen stehen. Ihre persönlichen Daten inkl. aller der von Ihnen besuchten Webseiten werden dabei von diesen Unternehmen gesammelt und an Datennetzwerke weiter verkauft oder zu eigenen Vermarktungszwecken benutzt. Dies ist jedoch leider nur wenigen Nutzern bekannt bzw. bewusst.

Die Beweise blieb man allerdings schuldig. So bleibt ein fader Beigeschmack und der Versuch der SZ, dem Leser die Nutzung eines Adblockers mit fragwürdigen Argumenten auszureden. Die ganze Geschichte gibt in zwei Beiträgen:

Tipp für einen Adblocker: uBlock Origin: Schutz gegen Tracker und Werbung

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