Deutsche Post: Nachsendeauftrag verantwortlich für Werbung?

Als Reaktion auf den Beitrag über das Bundesmeldegesetz (BMG) erreichten mich zahlreiche E-Mails. Die Einsender verdächtigen eher die Deutsche Post als Adresshändler. Konrekt: Den Nachsendeauftrag, der eure Post nach einem Umzug an die neue Adresse weiterleitet. Wer diesen Nachsendeservice bei der Deutschen Post einrichtet, der stimmt auch den AGB zu:

6 Widerspruch bzgl. der Weitergabe von Adressdaten für das Produkt Nachsendeservice

Damit Ihnen auch andere Postdienstleister als die Deutsche Post Sendungen nachsenden können, leiten wir Ihre Adressdaten an diese weiter, wenn Sie hiergegen nicht widersprechen (Widerspruchsrecht 1).
Damit möglichst viele zukünftige Postsendungen sofort die neue Anschrift erhalten, dürfen auch andere Postdienstleister Ihre Anschriftenänderung an Absender weiterleiten, die an Ihre alte Adresse geschrieben haben, wenn Sie hiergegen nicht widersprechen (Widerspruchsrecht 2, nur relevant bei Nachsendung wg. Umzug).

Was nun mit »andere Postdienstleister« gemeint ist, weiß ich nicht. Fakt ist, sofern kein Widerspruch eingelegt wird, leitet die Deutsche Post eure Adressdaten an Postdienstleister weiter und auch diese können ihrerseits eure Adresse weiterleiten.

Des Weiteren agiert die Deutsche Post auch als Adresshändler: Adressbereitstellung und zielgruppengenaue Zustellung:

Wir bieten Ihnen eine breite Auswahl aktueller Consumer- und Business-Adressen. Daneben haben Sie die Möglichkeit, potentielle Kunden auch über mikrogeografische Daten anzusprechen.

Hinweis

Die Formulierung »andere Postdienstleister« ist ausgesprochen nebulös. Die Deutsche Post verzichtet scheinbar ganz bewusst darauf, diese Formulierung näher zu umschreiben und zu erklären.
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