HUAWEI WATCH D: Finger weg, wer Wert auf Datenschutz legt

Die HUAWEI WATCH D ist eine Smartwatch der besonderen Art: Sie kann nicht nur GPS-Daten, Puls, Herzfrequenz, Blutsauerstoff, EKG, Körpertemperatur aufzeichnen/messen, sondern über ein zweilagiges Luftpolster (Manschette) auch den Blutdruck. Das wollte ich mir näher ansehen.

HUAWEI WATCH D

Nach einer kurzen Inbetriebnahme hieß es aber schon wieder Abschied nehmen. Das Problem in Kürze: Um die Smartwatch überhaupt in Betrieb nehmen zu können, muss sie mit der Huawei-Health-App (nicht im Play Store erhältlich) gekoppelt werden. Sobald die Kopplung erfolgt ist, wird zusätzlich eine Huawei ID benötigt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bereits viele Daten an Huawei geflossen – wer die Smartwatch nutzen möchte, ist also gezwungen, ein Huawei-Konto anzulegen und der Datenverarbeitung zuzustimmen. Aber seht selbst:

Einwilligungsbanner Huawei
Tippt man auf ABLEHNEN, wird die Anwendung beendet. Damit ist bereits eine der Mindestanforderungen an eine Einwilligung nicht erfüllt: Die Freiwilligkeit. Da die Nutzung der HUAWEI WATCH D ohne Einwilligung nicht möglich ist, kann von Zwang gesprochen werden.

Bis zu diesem Zeitpunkt fließen übrigens schon eine Menge Gerätendaten (Modell, eindeutige Android-ID usw.) an Huawei – natürlich ohne Einwilligung. Solche Zugriffe auf Endeinrichtungen zu Zwecken der Webanalyse, der Marktforschung und jede Form der Werbung ohne informierte Einwilligung ist nach § 25 Abs. 1 TTDSG unzulässig. § 25 TTDSG regelt den Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen und setzt Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie um. Der Zugriff auf die Informationen der Gerätedaten berührt die Integrität/Privatsphäre der Endeinrichtung des Nutzers und unterfällt somit dem Anwendungsbereich des TTDSG.

Als dann für die Kopplung der Smartwatch neben Bluetooth auch noch der Standort aktiviert und eine SIM-Karte eingelegt sein musste, habe ich abgebrochen. Dieses Trauerspiel der Rechtsverletzungen ist schwer zu ertragen.

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