Koalitionsvertrag: Gespeicherte Daten Eigentum der Patienten?

Habt ihr schon einen Blick auf den neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD geworfen?

Dort gibt es auf Seite 101 einen Unterpunkt mit der Bezeichnung »E-Health und Gesundheitswirtschaft«. Schon allein der Begriff »Gesundheitswirtschaft« ist aus meiner Sicht sehr befremdlich – aber machen wir uns nichts vor: Das Gesundheitswesen ist natürlich auch nichts anderes als ein gewinnorientierter Wirtschaftszweig.

Bemerkenswert ist folgende Passage:

Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut werden. Es wird sichergestellt, dass die Datenspeicherung den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten.

Die Telematikinfrastruktur und damit die digitale Vernetzung des Patienten soll also weiter vorangetrieben werden. Wow – das hat ja auch die letzten Jahre wunderbar funktioniert. Entscheidend ist aber:

Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten.

Wir dürfen gespannt sein, wie dieser Satz wieder aufgeweicht wird, wenn diverse Interessenvertreter ihren Wunsch bekunden, auf die Daten zuzugreifen.

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