Leserfrage: Arbeitsrechtlicher Zwang für soziales Netzwerk?

Per E-Mail erreichte mich gestern folgende Frage von einem Leser:

Kann ich arbeitsrechtlich verpflichtet werden, einen Web-Dienst zu verwenden, bei dem ich befürchtete, dass die Betreiber alle Daten von mir sammeln und miteinander verknüpfen, die sie kriegen können und bei dem mir nicht klar ist, welche Daten davon meine Vorgesetzten sehen können? Wenn ja, unter welchen Umständen?

Hintergrund ist, dass sein Arbeitgeber Yammer.com nutzt. Yammer ist eine Art Facebook für Unternehmen, das Microsoft für über 1,2 Milliarden US-Dollar gekauft hat und in Office 365 integriert.

Auch weitere Details aus der E-Mail waren äußerst beunruhigend:

Alle Mails gehen über Office 365 und damit über Microsoft Server, die dann auch jeden Link einer nicht signierten oder verschlüsselten E-Mail in einen irre langen Tracking-Link verwandeln (vorgeblich im Dienste der Sicherheit).

Unterstütze den Blog mit einem Dauerauftrag! Mitmachen ➡