Leserfrage: Was tun bei einem App-Zwang für eine Dienstleistung?

Eine weitere Leserfrage lautet wie folgt:

Was kann ich tun, wenn ich kein Smartphone habe und vor der Situation stehe, dass eine Nutzung einer Dienstleistung nur mit Smartphone funktioniert? Beispiel Login-Portal der Fondsdepotbank (über Triodos Bank) oder Anmeldung Packstation.

Die Kunden mit einem App-Zwang zu beglücken ist eine mehr als fragwürdige Entwicklung. Es gibt genug Menschen, die kein Smartphone haben oder sich bewusst gegen die App entscheiden (bspw. Datenschutzgründe) – diese werden damit quasi von der Nutzung ausgegrenzt. Nach meiner Auffassung müsste es immer eine Alternative zum Smartphone geben. Ein normaler Desktop-Rechner mit Internetzugang sollte als Anforderung ausreichen.

Ich würde wie folgt vorgehen:

  • Den Anbieter / Dienstleister freundlich aber bestimmt auf den Missstand aufmerksam machen
  • Sofern sich der Anbieter einsichtig zeigt, dann würde ich nochmal nachhaken und in Erfahrung bringen, ab welchem Zeitpunkt die Alternative zur Verfügung steht
  • Je nach Reaktion des Anbieters bleibt als letzte Konsequenz dann nur die Kündigung

Insgesamt ein Unding. ;-/

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