Seehofer: Flächendeckende Gesichtserkennung?

Die CSU hat das mit den Grundrechten ja noch nie so richtig verstanden und muss es sich in regelmäßigen Abständen vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklären lassen. Diesmal: Seehofer hält flächendeckende Gesichtserkennung für möglich.

Eine flächendeckende Gesichtserkennung in Deutschland ist mit dem Datenschutz bzw. dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unwiderruflich nicht vereinbar. Nur weil es technisch möglich ist, müssen wir jetzt nicht noch das letzte Quentchen Privatsphäre, die uns verblieben ist, auf dem Altar der Überwachungsfanatiker opfern.

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