ZEIT ONLINE: Erfolg gegen Facebook-Tracker

Nachdem Alexander S. nach der Vorlage von Matthias Eberl und mir eine Beschwerde gem. Art. 77 DSGVO gegen den Facebook-Tracker bei ZEIT ONLINE eingereicht hat, ist der umstrittene Tracker nun nicht mehr in die Webseite eingebunden. Die Datenschutzbeschwerde zeigt offenbar Wirkung.

Mit dem Entfernen des Trackers hat ZEIT ONLINE aber erst einen sehr kleinen Schritt zu einem datenschutzfreundlichen Webangebot getan. Laut Webbkoll sind noch etliche weitere Tracker eingebunden – unter anderem auch Facebook Ads (brandlift.php), das weiterhin personenbezogene Daten an Facebook übermittelt, obwohl auch dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Aufgrund der eingereichten Datenschutzbeschwerde droht dem Verlag wohl weiterhin ein Bußgeld in fünf- bis sechsstelliger Höhe.

Erst im Juni 2019 wurde ZEIT ONLINE mit dem Negativpreis »Big Brother« von Digitalcourage ausgezeichnet. ZEIT ONLINE steht damit stellvertretend für die deutsche Verlagslandschaft, die mehrheitlich ebenso wenig datenschutzfreundliche Webangebote anbietet: Facebook-Tracking auf drei Viertel aller deutschen Nachrichtenseiten.

Betroffenen ist zu raten, von ihrem Recht auf eine (Online-)Beschwerde im Sinne des Art. 77 DSGVO Gebrauch zu machen. Eine entsprechende Anleitung findet ihr hier: Datenschutz: Ausübung des Beschwerderechts gem. Art. 77 DSGVO am Beispiel ZEIT ONLINE.

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