Bundestagsgutachten: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Zitat aus dem Gutachten:

Dieses Gesetz erfüllt nicht die Vorgabe des EuGH, dass bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist.

Es bleibt mir ja ein Rätsel, aber wieso kann man nicht vor der Verabschiedung eines solch fragwürdigen Gesetzes, wie die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, die Meinung des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag einholen? Das würde uns vor endlosen Debatten bewahren, verfassungswidrige Gesetze schon vor der Abstimmung kippen und würde letztendlich eine Menge an Steuern sparen.

Jetzt müsste es wirklich auch der letzte Heini aus CDU, CSU und SPD begriffen haben, oder?

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