EuGH-Urteil: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung illegal

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig – erklären zumindest Europas höchste Richter in einem Urteil vom 21. Dezember 2016. Habt ihr das mitbekommen CDU, CSU, SPD und Co. und nun endlich auch mal verstanden? Wenn nicht, dann bitte nochmal zurück auf die Schulbank, denn dort bekommt man die Grundfeste westeuropäischer Gemeinschaften schon früh vermittelt – unsere Grundrechte.

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