Vorratsdatenspeicherung: Ab dem 1. Juli 2017 starten wir

Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bereits im Jahr 2014 für ungültig erklärt hat, da sie mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar sei, hält die Bundesregierung weiterhin an ihren Plänen zur Vorratsdatenspeicherung fest. Und obwohl wir offiziell erst am 1. Juli 2017 mit der Speicherung personenbezogener (Verkehrs-)Daten starten, fordert Bundesinnenminister Thomas de Maizière bereits eine Ausweitung der Speicherung auf Messenger-Dienste und Telemedien.

Abgesehen von etlichen Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung, können wir auch selbst etwas tun. Anbei ein paar Links mit Tipps zum Schutz:

Was man noch aktiv, abgesehen vom virtuellen Raum, tun kann: Geht auf die Website des Bundestages unter Abgeordnete und findet heraus, welche Abgeordneten für dich / euch zuständig sind. Schreibt denen eine E-Mail, oder ruft an oder am besten ihr geht direkt zur Sprechstunde.

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