Kommentar: Implantateregister-Einrichtungsgesetz – »Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesundheitsminister«

1. Bittere MedizinImplantateregister-Einrichtungsgesetz

Man mag hinter dem Titel »Implantateregister-Einrichtungsgesetz – EIRD« zunächst die Spannung eines Beipackzettels vermuten. Was man allerdings zu lesen bekommt, ist eine konzentrierte Dosis »Gesundheits-Big Data«. Überraschen kann dies nicht, sofern man die Digitalcharta Innovationsplattform: D der CDU gelesen hat. Die Partei will dort:

[…] weg vom Grundsatz der Datensparsamkeit und hin zur Datensouveränität. […] (Seite 3 RN 96)

Stellt man der Datenminimierung diesen Begriff gegenüber, mag man zwar Datensouveränität schreiben, meint aber Datenreichtum. Gleichzeitig hat für die CDU die Willensbekundung eines Bürgers in Form einer Einwilligung ausgedient:

Die Regulierung des Datenschutzes basiert zentral darauf, dass Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Was früher ein plausibles Konzept war, funktioniert heute nicht mehr. […] (Seite 43 RN 643)

Denn den Imperativ von Big Data hat die CDU augenscheinlich verinnerlicht: Daten müssen frei fließen. Auch bei sensiblen Gesundheitsdaten

[…] müssen Daten im Gesundheitssystem – unter Berücksichtigung des Schutzes personenbezogener Daten – erstens frei fließen. […](Seite 16 RN 557).

Wem nun bittere Medizin schwant, liegt (leider) richtig. Denn das EIRD verpflichtet Implantat-Empfänger Gesundheitsdaten in einem zentralisierten Register speichern, verarbeiten und »pseudonymisiert« zur weiteren Nutzung zu überlassen. Die Pflicht zur Datenbereitstellung ersetzt eine informierte Zustimmung des Patienten oder der Patientin und degradiert ihn oder sie zum zwangsrekrutierten Datenlieferanten für eine umfangreiche Gesundheitsdatenbank. Zu hart geurteilt? Kaum. Denn, so verrät uns § 16 des Gesetzes, insbesondere Anamnese- und Befunddaten, Voroperationen, sowie Gewicht und Größe gehören zu den meldepflichtigen Daten. Der Datenschatz der im Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auf einem Anamnesebogen weitergeben wird, kann nach dem Big Data Imperativ nicht unter dem Schutzmantel der ärztlichen Schweigepflicht verbleiben.

Um es konkret anhand eines Beispiels darzustellen, es kann viele persönliche und medizinische Gründe haben, warum eine geneigte Leserin Brustimplantate benötigt. Diese Entscheidung mag teilweise selbstbestimmt, aber auch den Umständen geschuldet sein. Aber über die Information(en) ob sie übergewichtig ist, raucht, an Heuschnupfen leidet oder zur Verhütung die »Pille« verwendet, bestimmt sie fortan nicht mehr. Denn diese Daten mehren nun den Datenreichtum des Gesundheitssystems. Wer sich nun fragt, welche Implantate noch von dem Gesetz umfasst sind (Implantateregister-Errichtungsgesetz, Seite 29):

  • Herzklappen / andere kardiale Implantate
  • implantierbare Defibrillatoren
  • Herzschrittmacher
  • Cochlea-Implantate
  • Neurostimulatoren
  • Brustimplantate
  • Gelenkendprothesen
  • Bandscheibenprothesen
  • Wirbelkörperersatzsysteme
  • Stents

Nebenbei bemerkt: Die Pseudonymisierung soll zwar

[…] eine Identifizierung ausschließen […] (Seite 80 / zu § 9 zu Absatz 3).

Fraglich ist allerdings wie der Einsatz einer eindeutigen, unveränderbaren ID, wie die Krankenversichertennummer (Seite 80 / zu § 9 zu Absatz 2), dazu geeignet ist, den angegebenen Zweck zu erfüllen. Vielmehr scheint ein eindeutiger Identifier vonnöten zu sein, um die anfallenden Daten korrekt zuordnen zu können – die Facebook User-ID lässt grüßen.

Gastbeitrag von lacrosse

Lacrosse ist betrieblicher Datenschutzbeauftragter in der Konzerndatenschutzorganisation einer deutschen Unternehmensgruppe. In seiner Freizeit engagiert er sich ehrenamtlich, um gemeinnützigen Vereinen bei der Umsetzung der DSGVO zu helfen.

Feedback und Fragen können direkt an ihn gerichtet werden. Spenden für seine Arbeit möchte er direkt dem Kuketz-Blog zukommen lassen. Ihr könnt also direkt an den Kuketz-Blog spenden.


2. Gefühl des Ausgeliefertsein

Sofern sich nun ein Gefühl des Ausgeliefertsein beim Leser einstellt und er sich erhofft, zumindest ein Widerspruchsrecht zu haben, der übersieht, dass »Daten frei fließen müssen«. Anomalien, wie eine individuelle Entscheidung sind bei Big Data nicht vorgesehen. Deswegen hat Herr Spahn konsequent den Anspruch auf Widerspruch oder Einschränkung (siehe § 26) ausgeschlossen – mit der Ausnahme für Daten die aus bereits bestehenden Registern übernommen werden.

Ein Ausschluss von Betroffenenrechten mag bei Kontaktdaten unter Umständen noch zu rechtfertigen sein, sofern ein Implantat-Typ Probleme verursacht und der Betroffene rasch informiert werden muss. Hier mag die Begründung greifen, dass ein Allgemeininteresse (Seite 37 der Gesetzesbegründung), das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt. Den Zweck der Kontaktaufnahme suggeriert zwar indirekt der Gesetzestitel. In Wahrheit gehen die erhobenen Daten weit über das erforderliche Maß dieser staatlichen Fürsorge hinaus. Insofern scheint sowohl die Pflicht die Daten bereitzustellen, als auch jeden Widerspruch zu unterbinden nur konsistent mit der Digital Charta der CDU. Dies ist auch kein Zufall, denn Herr Spahn wollte so verpflichtend wie möglich, mit so wenigen Ausweichmöglichkeiten, die Datennutzung ermöglichen.

Man liest zwar in der Gesetzesbegründung des EIRD auf Seite 39 mit Erstaunen, dass ein freiwilliges Register für Endoprothesen der Deutsche Endoprothesenregister (EPRD) mit einer Teilnehmerquote von 90% aufwarten kann – offenbar hat hier das Konzept der Einwilligung funktioniert. Interessanterweise scheinen im Falle des EPRD das eigentliche Problem die Gesundheitseinrichtungen zu sein, die sich nur rund zu 60% beteiligen (Seite 39 der Gesetzesbegründung).

3. Entgegen aller Bedenken

Sei es wie es sei, auch entgegen der Bedenken (Seite 112 / Nr. 2) des Bundesrates (fehlendes Widerspruchrecht) hat der Herr Spahn unbeirrt den freien Fluss der Gesundheitsdaten ermöglicht. Natürlich geht es dem Bundesgesundheitsminister, wie er selbst sagt, nicht darum die Daten von Max Müller nachzuvollziehen (siehe Video oben). Denn das Individuum spielt bei Big Data auch keine Rolle – lediglich der Datenfluss ist entscheidend. Dennoch trägt der Betroffene das volle unkalkulierbare Risiko. Erst diesen September hatte Jens Spahn noch den Eindruck, es nehmen immer noch nicht alle, aber immer noch zu viele, das Thema Datensicherheit zu sehr auf die leichte Schulter.

Wir erinnern uns u.a. waren Röntgenaufnahmen frei im Netz zugänglich.

Natürlich sollen die Daten nach dem EIRD Schutzmaßnahmen unterliegen – Datensicherheit, nur Einsicht durch Personal mit Schweigepflicht, Pseudonymisierung, Anonymisierung, verschlüsselte Übertragung. Diese Faktoren spielen allerdings nur nachgeordnet eine Rolle, denn die schiere Breite (Volume) und Tiefe (Variety) der erhobenen Daten ermöglicht jederzeit jedem Empfänger eine Re-Identifizierung. Die unkontrollierte Weitergabe innerhalb des Big-Data Datenflusses des an einen großen Empfängerkreis (Hochschulen, öffentliche Stellen, andere Einrichtungen die wissenschaftliche Forschung betreiben, verantwortliche Gesundheitseinrichtungen, medizinische Fachgesellschaften) zu »wissenschaftlichen Zwecken« (siehe §1 (2) Nr. 6) ist das erste Kernproblem. Denn es führt zu einer, diesem Konzept inhärent anhaftende Intransparenz. Weder der Betroffene, noch einer der Verantwortlichen ist in der Lage, Verstöße gegen die Datensicherheit zu bemerken, geschweige denn aufzuklären oder Abhilfe zu schaffen. Datensätze unterliegen, genauso wenig, wie Algorithmen einer ärztlichen Schweigepflicht. Letztlich ist zudem ungewiss, ob die wissenschaftlichen Ergebnisse dann auch dem Allgemeinwohl dienen werden oder der neoliberalen Risikominimierung des Faktors Mensch zuarbeitet – dessen vorgeblich irrationales Verhalten vorhergesagt und eingehegt werden muss, um alle gesellschaftlichen Prozess möglichst effizient und wirtschaftlich zu gestalten.

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4. Fazit

Wie der Report »Special Rapparteur on extreme poverty and human rights / A/74/48037« der UN in der Zusammenfassung sagt:

The digital welfare state is either already a reality or is emerging in many countries across the globe. […], systems of social protection and assistance are increasingly driven by digital data and technologies that are used to automate, predict, identify, surveil, detect, target and punish. […]

»Der Mensch steht im Mittelpunkt«. So steht es mehrfach in der Digital Charta der CDU. Bei Big Data stehen die Daten eines Menschen im Mittelpunkt.

Denjenigen, denen es an Ausgewogenheit in diesem Kommentar fehlt, durch die abwesende Aufzählung der Vorteile und Chancen, die aus diesem Gesetz entstehen, möchte ich folgendes entgegnen:

The justification is simple. There are great many cheerleaders extolling the benefits, but all too few counselling sober reflection on the downsides […]. (RN 73 A/74/48037)

Das kritische Hinterfragen wäre wohl auch die Aufgabe des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber gewesen. Nur findet sich sein Name nicht auf der Tagesordnung der öffentlichen Anhörung vom Juni 2019. Es stellt sich die Frage, ob er überhaupt eingeladen war.

Bildquellen:

Heartbeat: Freepik from www.flaticon.com is licensed by CC 3.0 BY

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Diskussion

13 Ergänzungen zu “Kommentar: Implantateregister-Einrichtungsgesetz – »Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesundheitsminister«”

  1. Comment Avatar Danilo sagt:

    DANKE für diesen informativen Beitrag!

    Das ist »unglaubbar«.

    Dieses Ausmaß der Gewissenlosigkeit, Frechheit und Unverforenheit – da fehlen einem einfach die Worte.

  2. Comment Avatar mit-Spahn-schneller-zur Digitaldiktatur sagt:

    Basis meiner Zusammenfassung ist das Video von der Bundestagsanhörung zum Implantateregister-Einführungsgesetz
    Hinweis dazu:
    Je nach Fraktion und ihrer wirtschaftspolitischen bzw. patientenorientierten Ausrichtung werden die „entsprechenden Experten/Lobbyisten“ geladen.
    Die Fraktionen befragen dann nur „IHRE Experten.“

    Um was geht es bei dem Implantateregister-Einführungsgesetz NICHT?
    Ziel ist NICHT die Verhinderung von Schädigungen durch magelhafte Implantate,
    denn die Datenerfassung erfolgt erst NACH dem „Einbau“ der Implantate

    Um was geht es bei dem Implantateregister-Einführungsgesetz?
    Medizinprodukte werden vereinfacht dargestellt, nur auf ihre technische Nutzbarkeit überprüft (wie Schrauben, Dübel usw.),
    klinische Studien (Nutzen-Risiko) sind NICHT vorgeschrieben!
    – siehe Vom Mandarinennetz zum Medizinprodukt – sueddeutsche.de
    https://www.sueddeutsche.de/politik/implant-files-video-pruefverfahren-1.4226343

    Erhöhung der Kosten im Gesundheitswesen (und Macht des Gesundheitsministers)
    – der gBA MUSS zu allen Einreichungen Studien veranlassen; auch, wenn ein negatives Nutzen-Risiko bekannt ist

    Übertragung der Herstellerkosten (für Studien zur medizinischen Verträglichkeit, Abnutzung, usw.) auf Krankenkassen-Beitragszahler
    – Folge: Erhöhung der Krankenkassenbeiträge

    Abbau des Datenschutzes insgesamt = informationelles Selbstbestimmungsrecht
    – Abkehr vom Einwilligungsprinzip (Opt-in) – nicht nur zum Widerspruchsverfahren (Opt-out), sondern zur Verpflichtung zur „Datenspende“
    – Abkehr von der Datensparsamkeit = Erforderlichkeit wird zur ERZWUNGENEN Datenanreicherung

    Entmachtung des g-BA (gemeisamer Bundesausschuss – dieser legt aufgrund evidenzbasierter Studien fest, was von den Krankenkassen bezahlt werden soll)
    – durch geplante rechtlich zweifelhafte Verordnungen

    Abkehr von evidenzbasierter Medizin (durch Studien belegbarer höherer Nutzen als Schaden für Patienten) durch Absenkung der Anforderungen

    Schaffung zentraler Krankheitsdatenpools
    – mangels nicht einsatzbereiter „sicherer“ Telematikinfrastruktur (TI) mit „unsicherer“ Datenbefüllung bis diese einsatzbereit ist!

    Absenkung des Datenschutzniveaus –
    – Datenpools liegen bei VEREINEN z.B. Krebsregister e.V.
    – datenschutz- bzw. kontrollrechtliche Überprüfbarkeit bzw. strafrechtliche Belangbarkeit fraglich

    Schwächung des Arzt-Patienten-Verhältnisses und der Ärzteschaft durch
    – Ausgrenzung und Herabwürdigung der Ärzteschaft
    – da ANDERE den betroffenen Patienten kontaktieren und informieren (SOLLEN)

    Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht durch Auslagerung der dezentralen Krankheitsdaten in zentrale Datenpools

    • Comment Avatar Watchdoc sagt:

      Ich gehe davon aus, dass auch die behandelnden Ärzte, Krankenhäuser, Hebammen etc. pseudonymisiert mit in den Datensätzen aufgenommen werden.
      Ein zentrales Patientenregister ist dann zugleich auch ein zentrales Register aller Beteiligten. Alle Beteiligte werden gläsern.

      Interessengruppen ->
      Ich sehe schon die Bewertungsportale, die KI basiert ihre Vergleiche generieren: „Bei Arzt X ist die Lebenserwartung der Patienten größer als bei Arzt Y“.
      Klarnamen gibt es selbstverständlich nur mit Bezahlabo…

  3. Comment Avatar Jemand sagt:

    Das Gesetz (und auch andere Aussagen von Politikern in der großen Koaltion, jedoch vor allem von denen in der Union) wirkt wie der krampfhafte Versuch, eine Digitalisierung (zum Selbstzweck, möchte man fragen?) voranzutreiben, nachdem man Jahre lang vergessen hat, diese (in sinvollen Bereichen) zu fördern.

    Sei es nun im Bereich der Behördenkommunikation – auch für Unternehmen (Möglichkeiten sind immer noch häufig ausschließlich der persönliche Termin, Fax oder normale Post) -, dem Netzausbau (wie sollen den Firmen bei <16 MBit groß an sinnvoller Digitalisierung betreiben?) oder der (jetzt absolut verspäteten und dazu mit hohlen Phrasen gefüllten) europäischen "Großprojekte".

    Also wirft man die bisherigen Prinzipien über Board und macht – Anstelle einfach die Fehler zu analysieren – einfach das komplette Gegenteil dieser (es muss doch am Datenachutz gelegen haben, das aus den bisherigen Projekten nichts wurde, oder?), und trotzdem die gleichen Fehler wie vorher…

    Gespannt werden darf man – als „Antwort“ – auf eine etwaige Entscheidung des BVerfG (in 5 Jahren?), welches ja ursprünglich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingeführt hat.

    • Comment Avatar nordlicht sagt:

      Das Bundesverfassungsgericht wird da, wie sich immer wieder zeigt, wenig zum Schutz des Bürgers bewirken. Selbst wenn es gegen Gesetze urteilt, setzt sich die Politik locker darüber hinweg. Da gilt über alle Parteien, egal wie sie in der Öffentlichkeit zum Thema Datenschutz auftreten. Als Bürger bleibt nur die digitale Selbstverteidigung gegen die staatlichen und privaten Datenkraken. Dass Ablenkungsmanöver mit der „Klimakatastrophe“ funktioniert bei viel zu vielen Bürgern ganz hervorragend.
      An Mike Kuketz und allen anderen Engagierten an dieser Stelle noch ein herzliches Dankeschön und die Bitte am Thema dranzubleiben.

  4. Comment Avatar Cain sagt:

    Ich kann nur noch täglich den Kopf schütteln. So etwas macht einen unfassbar wütend. Es ist längst überfällig die Regeln der Politik neu auszulegen und nur noch Menschen mit Fachkunde und Sachverstand auf die jeweiligen Posten zuzulassen, und bei Sachverhalten, welche offenbar außerhalb der eigenen Expertise liegen ebenfalls erfahrenes Personal zentral mit einzubeziehen. Ein Jens Spahn hat in etwa so viel Ahnung von Informationssicherheit, wie ein Mechaniker vom Brotbacken. Dieser ahnungslose Übereifer mündet stets in einer Katastrophe nach der anderen und der Bürger darf mit den Konsequenzen leben.

    Lebt dieser Mensch in seiner eigenen Fantasiewelt , hat er denn absolut nicht das geringste von all den Datenpannen alleine im Jahr 2019 mitbekommen? So etwas bei Gesundheitsdaten ist der finale SuperGAU. Solche Daten kann man nicht mal eben ablegen oder wechseln wie ein altes Passwort, danach gibts kein Zurück mehr.

    Diese Unverfrorenheit!

    • Comment Avatar Anonymous sagt:

      Jens Spahn hat zudem auch keine Ahnung von seinem Fachgebiet. Ich sage das als Apotheker: In regelmäßigen Abständen tritt er in das ein oder andere Fettnäpfchen (man benutze dazu eine Suchmaschine seiner Wahl). Und zwar so, dass es richtig peinlich ist. Wirklich ernst genommen wird der nicht – typischer Berufspolitiker, der seine eigene Karriere an Position 1 setzt.

  5. Comment Avatar mit-Spahn-schneller-zur-Digitaldiktatur sagt:

    Eine gute sachliche Beschreibung Spahns patientenverachtender und mutmaßlich grundgesetzwidriger Handlungsweisen bringt folgender Artikel
    https://www.heise.de/tp/features/Der-fleissige-Herr-Spahn-Mit-Vollgas-gegen-den-Datenschutz-4556149.html

    Weitere auf das Gesundheitswesen und Datenschutz spezialisierte Internetseiten sind
    https://ddrm.de/category/alle_beitraege/
    und
    https://patientenrechte-datenschutz.de/
    http://kollegennetzwerk-psychotherapie.de/index.php?page=1231636173&f=1&i=1231636173

    Wer NICHT will, dass seine Krankheitsdaten auf ZENTRALEN Servern und dann irgendwann im Netz landen, sollte unbedingt bei dieser aktuellen Bundestagspetition (aktuell in Papierform – später als Onlineversion) teilnehmen und weitere Interessenten dafür mobilisieren!

    Aktuelle Bundestagspetition bitte unterschreiben!
    https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/

  6. Comment Avatar nasuta sagt:

    Diese Unverfrorenheit macht mich unfassbar wütend!
    Jeden Tag neue Hiobsbotschaften und kaum etwas, was man alleine dagegen machen kann.

    Weiß jemand, ob auch schon vorhandene Implantate in die DBs übernommen werden sollen? Denn ich kann mich nicht erinnern, daß mein Dok mich damals nach einer Einwilligung gefragt hat, bzw. ich da etwas unterschrieben habe.

  7. Comment Avatar mit-Spahn-schneller-zur-Digitaldiktatur sagt:

    Am 07.11.2019 sollen weitere Menschen-, Grund- und Patientenrechte im Bundestag beschlossen und damit missachtet werden:

    Auszug aus heise/tp
    Wie man Datenschutzabbau als Versorgungsinnovation framet

    Krankenkassen sollen rechtliche Grundlage dafür erhalten:

    1. ohne Einwilligung der Versicherten die personenbezogenen Daten von rund 72 Millionen gesetzlich versicherter Bürger für eine versichertenbezogene Bedarfsanalyse auszuwerten,

    2. Digitalprodukte (niedriger Risikoklasse) ohne Nachweis eines medizinischen Nutzens und ohne ärztliche Verordnung in einer Erprobungsphase für den Einsatz an Versicherten nach deren Einwilligung testen zu dürfen sowie

    3. ohne Einwilligung der Versicherten eine umfassende Datensammlung an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu schicken. Dieser reicht die Einzeldatensätze pseudonymisiert an ein staatliches „Forschungszentrum“ weiter, das wiederum u.a. für die endgültige Zulassung der Digitalprodukte zuständig ist. Hier werden die Daten abermals ohne Einwilligung der Versicherten zu vielfältigen Zwecken verarbeitet und (auf Antrag auch pseudonymisiert) einer Vielzahl von Interessengruppen zur Nutzung zugänglich macht.

    Der Bundesrat schlägt Alarm.

    https://www.heise.de/tp/features/Wie-man-Datenschutzabbau-als-Versorgungsinnovation-framet-4571885.html

  8. Comment Avatar Big-Brother-is-watching-you sagt:

    Man möchte sich gar nicht erst ausmalen was so alles hübsches passieren würde, sobald diese Daten, oder auch nur Teile dieser Daten, geleaket werden…
    Ach nee warte die sind ja pseudonymisiert, ja dann ist doch alles supi oder?

    NEIN! Natürlich nicht, alleine es für eine gute Idee zu empfinden, sämtliche intime und hoch sensible (und nicht veränderbare oder von einer Person trennbare) Daten zentral zu erfassen, zeugt schon von einer Idiotie, Naivität oder sogar Bösartigkeit von der die Bundestagsabgeordneten befallen sind.

    Es wird immer mehr zum Privileg, trotz dem Wissen wie man seine Privatsphäre schützt, eben diese dennoch zu schützen. Diese ganze Datensammellei wird uns irgendwann extrem in den Hintern beißen…

    „Wir leben im Heute, aber immer mehr in Richtung Gestern, um so vor den Problemen von Morgen weg zu rennen“

    Auf den Weg in den Überwachungsstaat!

    • Comment Avatar Mako sagt:

      Würde es sich tatsächlich um Idiotie oder Naivität handeln, müssten – der Wahrscheinlichkeit entsprechend – auch durchaus gute Gesetze geschaffen werden. Das ist aber nicht der Fall.
      Leute wie Spahn sind schlechte Menschen bis ins Mark. Entsprechend sollte man ihnen gegenübertreten.

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