Mobimeo: Externer Druck und Berichterstattung wirkt

Zum Hintergrund: Mobimeo ist ein Tech-Start-up der Deutschen Bahn AG. Wie die meisten Leserinnen und Leser wissen, nimmt es die Deutsche Bahn mit dem Datenschutz nicht sonderlich genau (unsere Klage gegen die DB).

Im Rahmen der Artikelserie »Deutschlandticket« fiel mir auf, dass einige Verkehrsverbünde die Dienstleistung von Mobimeo in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Mobimeo eine vorgefertigte (App-)Lösung anbietet, die von den Verkehrsverbünden erworben wird. Der Verkehrsverbund muss vermutlich nur kleine Anpassungen vornehmen (bspw. Branding) und kann die App dann direkt einsetzen. Im Grunde spricht auch nichts dagegen, eine bereits fertige Lösung einzusetzen. Problematisch wird es dann, wenn die Lösung/App die geltenden Anforderungen an die DSGVO und das TTDSG missachtet.

Bis vor kurzem übermittelten Apps, die auf Mobimeo basierten, noch Analysedaten, bevor der Nutzer überhaupt die Möglichkeit hatte, seine Einwilligung zu geben oder abzulehnen. Ein Beispiel hierfür ist die App Dein Deutschlandticket, die ebenfalls auf Mobimeo basiert. In den neueren Versionen der App (ab 2.1.2) findet keine Datenerhebung mehr für Analysezwecke statt – es sei denn, der Nutzer willigt ein.

Woher kommt diese Anpassung bzw. der Wandel? Einerseits durch die Berichterstattung auf dem Blog, aber auch durch Beschwerden, die bei Landesdatenschutzbehörden eingegangen sind. Ohne externen Druck sind viele Unternehmen offenbar nicht in der Lage, die geltenden gesetzlichen Anforderungen an die DSGVO und das TTDSG umzusetzen. Eine Rückmeldung, Dank oder ähnliches erhält man natürlich nicht. Solche Änderungen erfolgen meist stillschweigend. Immerhin hat man von der Berichterstattung am 2. Mai bis zur Behebung des Datenschutzproblems nur knapp zwei Wochen benötigt.

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