Waldorf-Frommer: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten

Gut gelaunt habe ich heute Mittag den Briefkasten geöffnet. Darin befand sich ein DIN-A4 Couvert der (Abmahn-)Kanzlei Waldorf-Frommer aus München.

Titel: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Am 15.01 soll von unserem Anschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk von »Sony Music Entertainment Germany GmbH« via Filesharing verbreitet worden sein. Es handelt sich um das Album »Concrete and Gold« von den Foo Fighters. Die Dokumentation dieser angeblichen Rechtsverletzung erfolgte mit Hilfe des »Peer-to-Peer Forensic Systems (PFS)« der Firma Digital Forensics GmbH. Als Anschlussinhaber soll ich nun eine Unterlassungserklärung unterzeichnen (bis zum 25.02.) und zusätzlich noch einen Gesamtbetrag von 915,- € bezahlen:

  • 700,- € Schadenersatz
  • 215,- € Rechtsverfolgungskosten

Da ich im besagten Zeitraum am 15.01 (und auch zu keinem anderen Zeitpunkt) das Album nicht heruntergeladen oder per Filesharing verbreitet habe, werde ich diese Unterlassungserklärung nicht abgeben bzw. unterschreiben. Vielmehr werde ich rechtlich gegen diesen Vorwurf vorgehen und im ersten Schritt die Abmahnung anfechten. Weitere rechtliche Schritte gegen die Kanzlei bzw. den Mandanten werde ich nach rechtlicher Beratung in Betracht ziehen. Weiterhin ist zu prüfen, wie das »Peer-to-Peer Forensic Systems (PFS)« eine IP-Adresse erfasst, die im besagten Zeitraum kein Filesharing betrieben hat oder ob hier womöglich ein Fehler beim ISP Unitymedia BW GmbH vorliegt.

Diese Abmahnindustrie ist nach meiner Auffassung einer der widerlichsten Auswüchse, die das Rechtssystem hervorgebracht hat. Wer Tipps hat oder schon einen ähnlichen Fall erlebt hat, der kann mich gerne per E-Mail kontaktieren.

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