Werkstudent einstellen: Was ist zu beachten?

Ich werde demnächst einen Werkstudenten einstellen, der den Kuketz-Blog bereichern soll und mir etwas Arbeit abnehmen wird. Da ich noch nie in der Funktion eines Arbeitgebers war, möchte ich Leser mit Erfahrung in diesem Bereich bitten, mal zu schauen, ob das so passt. Einmalig sind wohl folgende Schritte notwendig:

  • Zunächst muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden
  • Ist der Vertrag abgeschlossen muss eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragt werden
  • Anschließend erfolgt die Anmeldung bei der Krankenkasse des Werkstudenten (Sozialversicherungsnummer). Diese fungiert wohl als zentrale Meldestelle für die Sozialversicherung und leitet bspw. entsprechend die Beiträge an die Rentenversicherung weiter
  • Mit Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer wird der Werkstudent als Mitarbeiter beim Finanzamt gemeldet. Stichwort ELStAM-Verfahren.
  • Unschlüssig bin ich mir, ob eine Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung notwendig ist (Tätigkeit erfolgt im Home-Office)

Nach diesem Bürokratie-Hürdenlauf fällt dann wohl regelmäßig (monatlich) an:

  • Durchführung des Lohnsteuerabzugs via ELStAM bzw. über Mein ELSTER (Arbeitgeberfunktionen für ELStAM)
  • Abführen der Sozialversicherungsbeiträge (im Fall eines Werkstudenten nur Rentenversicherung) an die Krankenkasse
  • Monatsgehalt überweisen (Dauerauftrag)
  • Arbeitszeiterfassung des Werkstudenten

Habe ich etwas vergessen? Ich wäre über einen Rat bzw. Tipps dankbar. Gerne per E-Mail.

Danke!

Du kannst den Blog aktiv unterstützen! Mitmachen ➡