Antwort vom MDR zum App-Tracking in KiKaNiNCHEN

Zur Erinnerung: KiKaNiNCHEN-App vom MDR trackt Kinder.

Ein Leser hat nun den Datenschutzbeauftragen damit konfrontiert und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr XY,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 30. August. Ich teile Ihre Sorge um die einwandfreie Datenverarbeitung gerade bei Kinderangeboten. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Rechte der Kinder gewahrt bleiben. Allerdings meine ich, dass die beim KiKA vorgenommene Nutzungsmessung nicht zu beanstanden ist.

Wir gehen davon aus, dass die Zielgruppe der App (Kinder zwischen 3 – 6 Jahre ) nur durch die Eltern/Erwachsenen Zugang bekommen und sich diese entsprechend mit dem Produkt vertraut machen, bevor sie es an die Kinder weitergeben. Die Eltern müssen beim ersten Öffnen der App Einstellungen zum Gerät machen, bspw. den Zugriff auf Kamera oder Mikrofon steuern und ein Profil für ihr Kind anlegen. Der erste Kontakt mit der App entsteht also über die Eltern.

Daher ist zunächst festzuhalten, dass sämtliche personenbezogenen Daten wie das Profilbild, ein gesprochener Name und der Geburtstag – wenn Sie optional eingegeben werden – auf dem Endgerät verbleiben und nicht an uns oder Dritte weitergegeben werden.

Lediglich die Nutzung wird mit Hilfe anonymisierter IP-Adressen gemessen.

Ziel ist es, im Rahmen der Medienforschung die Nutzung anonymisiert zu untersuchen, um das Produkt zu verbessern und zu optimieren.

KiKA erstellt dazu weder Profile noch kann das Verhalten von identifizierbaren Personen oder gar Kindern nachvollzogen werden. Im Rahmen der Medienforschung hat KiKA aber ein Interesse daran, die Annahme seiner Angebote zu untersuchen, was durch die Implementierung der Nutzungsmessung sichergestellt wird.

Insofern bedarf es auch keines Opt-ins, weil es eine Rechtsgrundlage für dieses Tracking gibt. Einschlägig ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bei kommerziellen Angeboten würde sogar Werbung ein berechtigtes Interesse darstellen, sodass für die anonyme Nutzungsmessung nichts anderes gelten kann. Die vorzunehmende Abwägung der Interessen fällt insofern zugunsten des KiKA aus, denn Rechte von Kinder werden in keinerlei Weise beeinträchtigt. Eine Einwilligung als Legitimation ist daher nicht erforderlich.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig zur Aufklärung beitragen und stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
XY

Wer von euch glaubt denn nun, dass ein Erwachsener, bei der »Inbetriebnahme der App«, unter »Einstellungen -> Datenschutz -> Nutzungsmessung« das Tracking deaktiviert?

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