Facebook: Kinderbilder im Internet nur mit Einwilligung

Gerade kursiert in den Medien eine Geschichte, bei der sich ein Vater vor dem Amtsgerichts Berlin verantworten muss, weil er Fotos von seiner dreijährigen Tochter auf Facebook teilte. Beim Lesen der Meldungen bekommt man den Eindruck, der Vater wäre das Opfer der »bösen« Ex-Frau.

Schieben wir die zwei elterlichen Streithähne doch mal beiseite und widmen uns dem Kind – dem eigentlichen Opfer in dieser Streitfrage:

  • Auch Kinder haben, wie jeder andere Mensch auch, ein Persönlichkeitsrecht. Im Grunde dürfen Eltern gar keine Bilder auf Facebook und Co. posten, wenn das Kind nicht einwilligt – das Alter spielt dabei keine Rolle.
  • Bei ganz kleinen Kindern fehlt natürlich die Einsichtsfähigkeit und sie können im Grunde gar nicht darüber entscheiden, ob nun ein Bild auf Facebook von ihnen veröffentlicht werden soll oder nicht. Das bedeutet: Eltern tragen die persönliche Sorge und können selbst bestimmen, ob ein Bild veröffentlicht wird. Soweit die Theorie – denn muss es wirklich sein, dass Bilder vom eigenen Kind öffentlich, für jeden einsehbar, auf Facebook und Co. verbreitet werden?
  • Im Grunde sollten Bilder von Kindern nie ohne die Zustimmung des anderen Elternteils publiziert werden. Aber selbst wenn beide der Veröffentlichung zustimmen, so liegt eine »echte« Zustimmung der Kinder oftmals gar nicht vor. Nach meiner Auffassung werden Eltern, die massenweise Fotos von ihren Sprösslingen auf Facebook und Co. posten, ihrer Elternrolle nicht gerecht. Oder böse formuliert: Selbst bei vielen Erwachsenen können wir die Einsichtsfähigkeit mit der Lupe suchen.
  • Oft vergessen: Auch Familienmitglieder muss man fragen, bevor Fotos öffentlich gestellt werden. Also auch Verwandte, wie Großeltern, Tanten, etc. müssen die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern einholen, wenn sie Bilder veröffentlichen wollen. Hier fehlt dann vermutlich oftmals die Einsicht, weil es ja die eigenen Enkel sind, da »wird man sowas doch wohl noch dürfen«.

Insgesamt ein heikles Thema, bei dem wir die eigentlichen »Opfer« nicht aus den Augen verlieren sollten: Die Kinder.

Übrigens spreche ich bei diesem Thema aus eigener Erfahrung. Nach der Geburt unserer Tochter war es gar nicht so einfach der Verwandtschaft »einzubläuen« keine Bilder auf Facebook und Co. hochzuladen. Weiter: Wir haben ihnen sogar verboten mit dem Smartphone Bilder zu machen, denn diese landen dann in der Google oder Apple Cloud – auch dort haben sie nach unserer Auffassung nichts zu suchen! Wir machen es ganz einfach: Wenn jemand Bilder macht und diese mit Freunden und Verwandten teilt, dann wir selbst. Bei jedem anderen Szenario verletzten wir entweder unsere Sorgfaltspflicht oder die Persönlichkeitsrechte unserer Tochter – beides möchte ich nicht.

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