Facebook und die Gerichtszuständigkeit

Wie so oft: Das Gericht ist nicht zuständig, weil der (Haupt-)Sitz der Firma in einem anderen Land ist. So wieder geschehen beim Fall Belgien datr-Cookie vs. Facebook. Juristisch mag dies vollkommen korrekt sein – der gesunde Menschenverstand sagt da was ganz anderes. Unternehmen wie Facebook, Uber und Co. dürfen scheinbar gegen alle möglichen (Landes-)Gesetze verstoßen und tun dies auch. Dies wird insbesondere von der Politik in den USA toleriert und verschafft diesen Unternehmen einen ungeheuren Wettbewerbsvorteil. Es ist unfassbar, wie solche Unternehmen schalten und walten können. Ändern wird sich daran wenig, denn welcher Politiker mag sich schon mit einem Unternehmen anlegen, das seine Nutzer gezielt für politische Zwecke instrumentalisieren kann? Auf Politiker mit Schneid, Weitsicht und den dazu notwendigen »Cojones« können wir lange warten…

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